Frage: Vaterschaftstest

Hallo Frau Bader, mein Bruder hat einen 5jährigen Sohn. Von dessen Mutter ist er getrennt seit das Kind 6 Monate alt ist. Vaterschaft hat er anerkannt. Allerdings wurde bereits bei der Trennung immer wieder von verschiedenen Leuten gesagt, das die KM noch einen anderen Mann hatte. Mein Bruder hielt aber daran fest, dass es sein Kind ist. Nun ist die KM seit 4 Jahren mit dem anderen Mann (s.o.) zusammen und diese haben jetzt auch ein gemeinsames Kind. Nun sehen sich die beiden Jungen extrem ähnlich, eine Ähnlichkeit zwischen meinem Bruder und seinem Sohn gibt es nicht. DAher zweifelt mein Bruder jetzt nun doch stark, dass es sein Sohn ist. Kann er einen Vaterschaftstest machen? Da die KM das alleinige Sorgerecht hat, muss sie wahrscheinlich zustimmen, oder? Was wäre, wenn er wirklich nicht der Vater ist? Kann die Vaterschaftsanerkennung vor Gericht rückgängig gemacht werden? Er würde trotzdem Umgang zu seinem "Sohn" pflegen wollen, aber nicht mehr (eventuell nicht mehr so viel) Unterhalt zahlen wollen wenn er nicht der Erzeuger ist. Vielen DAnk und entschuldigen Sie bitte den langen Text.

von Violienchen am 21.08.2011, 19:34



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo, es besteht eine Frist von 2 Jahren ab zweifel an der Vaterschaft bis zur Geltendmachung. Es kommt also auf die näheren Umstände an, ab wann er Zweifel haben konnte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2011



Antwort auf: Vaterschaftstest

hallo wenn er ihn privat machen will,muss die mutter zustimmen! ansonsten halt über ein gericht. problem ist,das kind ist schon älter und soweit ich meine kann die vaterschaft wohl nur innerhalb von 2 jahren angefochten werden,seit wann weiß er denn von dem anderen mann,bzw. das es vielleicht nicht sein kind ist. zahlt er unterhalt für das kind? aus der sache kommt man wohl nur ganz schwer raus.

Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 20:02



Antwort auf: Vaterschaftstest

Ja er zahlt nach Düsseldorfer Tabelle, irgendwas um die 300 € (genau weiß ichs nicht). Naja, "wissen", dass die KM wohl schon vor der Trennung was mit dem Mann hatte von der Nachbarin und zusätzlich von einer guten Freundin der KM, die ihm das kurz nach der Trennung erzählt haben. Wie gesagt, er liebt das Kind und sagte sich einfach : "Es ist mein Kind, und Ende". Nur da jetzt halt auch der Halbbruder (der ja eigentlich nur die gleiche Mutter haben dürfte) seinem sohn so verdammt ähnlich sieht, kommen ihm dann doch mehr Zweifel.

von Violienchen am 21.08.2011, 20:17



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo, das mit den zwei Jahren stimmt schon. Er muss ab dem Zeitpunkt, an dem er die Vaterschaft anzweifel handeln. Sonst läuft nach 2 Jahren sein Recht aus und er wird nie mehr etwas dagegen tun können. Wenn er denkt er ist nicht der Vater, dann soll er ganz schnell zum Jugendamt und sich dort beraten lassen. Egal wie das mit dem Sorgerecht ist. Zumal er ohne Probleme das geteilte Sorgerecht einfordern kann. Auch wenn die Kindsmutter sich quer stellt, ist das kein Problem. Also ab zum Jugendamt und schlau machen.....

von blauerVogel am 22.08.2011, 07:51



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