Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich sind nicht verheiratet (und haben es eigentlich auch nicht vor zu ändern). Und nun hab ich viele Aussagen von Jugendamt & Standesamt bekommen - was ist nun richtig? Das Jugendamt rät davon ab, vor der Geburt das gem. Sorgerecht zu beantragen und sagt, das "für den Fall der Fälle, das mir was bei der Geburt passieren sollte" es langt wenn es die Vaterschaftsanerkennung vorliegt (und Papa dann dennoch über den Nachwuchs entscheiden darf). Ein anderes (für mich nicht zuständiges Standesamt) rät ebenfalls davon ab (gem. Sorgerecht vor der Geburt). Langt also die Vaterschaftsanerkennnung falls mir was passieren sollte? (Andere Quellen sagen z.b. das ihm die Vaterschaftsanerkennung nicht langt und wir doch vorher das gem. Sorgerecht beantragen sollen). Oder sollte ich das Jugendamt nochmal nerven das ich das gem. Sorgerecht will (auch wenn sie abraten es zu tun). Und falls es auf unterschiede bei den Bundesländern macht - es würde sich um Bayern handeln. Macht es im alltag einen unterschied ob man "nur" das gem. Sorgerecht hat oder ob man verheiratet ist? z.b. wurde mir erzählt, das beim gem. sorgerecht IMMER beide elternteile unterschreiben müssen (egal um was es geht), bei verheirateten aber meist nur eine unterschrift langen würde. Danke im voraus für die Info ... was nun richtig ist oder nicht.

Mitglied inaktiv - 21.06.2012, 12:37



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Hallo, Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie das Sorgerecht teilen wollen. Das kann man nahezu gar nicht mehr rückgängig machen, auch nicht im falle einer Trennung. Wenn Ihnen was passiert reicht die Vaterschaftsanerkennung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2012



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Also wie das nun mit dem beantrag ist, ob vorher oder nicht, das ist denke ich eine Sache die Du mit Deinem Partner klären musst. Ich kann Dir aber sagen dass man, auch wenn man verheiratet ist, fast immer zwei Unterschriften braucht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.06.2012, 12:48



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Ich hatte alleiniges Sorgerecht und habe alleine unterschrieben. Beim Kleinen gemeinsames und habe auch alleine unterschrieben. Da kräht kein Hahn nach solange es nicht um Pass, Konto und Einschulung geht. Es ist auch sein Kind und dein Bauchgefühl genau richtig. Macht die Anerkennung und das Sorgerecht und dann genießt Euer kleines Wunder wenn es da ist. So hat auch der Papa alle Rechte von Anfang an, genau wie Du. Sollte unter der Geburt was passieren, so dürfte er nicht einmal über sein eigenes Kind entscheiden ohne Sorgerecht.

von Mogli18 am 21.06.2012, 12:59



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Hallo Bei meiner Grossen war ich mit dem Vater verheiratet,hatte aber nie eine Unterschrift gebraucht sei es für kiga Schule etc. Bei meiner kleinen haben wir alles vor der Geburt geregelt,der papa und ich sind nicht verheiratet,er hatte ohne Sorgerecht keine Entscheidungen treffen dürfen als unsere kleine mit Not ks gekommen ist undich noch nicht wieder wach war,wir hatten alle Unterlagen mit im kh und so gab es keine Problem. Also ist es schon sinnvoll es vorher zu klären!

von CKEL0410 am 21.06.2012, 14:27



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Danke für Eure Antworten :-)

Mitglied inaktiv - 21.06.2012, 14:34



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Danke für die Info

Mitglied inaktiv - 21.06.2012, 16:32



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

Kenn ich gar nicht von ihnen ? Gerade in die Richtung soll doch nun das Gesetz geändert werden. Die beiden sind zusammen, haben eine Partnerschaft, wieso soll man sich da überlegen ob der Vater das Sorgerecht bekommt ?

von Mogli18 am 22.06.2012, 12:02



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

ich finde es durchaus sinnvoll, auch darauf hinzuweisen, daß man das nicht rückgängig machen kann, denn hinterher, wenn die partnerschaft möglicherweise zu bruch geht, ist dann das gejammer groß. auch mit der namensgebung z.b. das sorgerecht ist reine formsache und beeinträchtigt das umgangsrecht in keinem fall. es kann aber dazu dienen, dem getrennten elternteil das leben überaus schwer zu machen, gerade wenn es um umzug o.ä. geht. weitblick.... freiwillig würde ich es nicht teilen und bin froh, daß sich die frage vor 17 jahren gar nicht stellte.

Mitglied inaktiv - 22.06.2012, 12:57



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

... denn wenn die Beziehung irgendwann zuende geht, dann muss der Mann auch für ein potentielles Kuckukskind weiterzahlen, und das rückgängig zu machen ist nahezu unmöglich. Was ist die Beziehung wert, wenn man IN der Beziehung schon Konsequenzen zieht, weil man dem Partner zutraut nicht gut mit dem GSR umzugehen ? Pflichten ohne wenn und aber, aber Rechte erst nachdem er sich bewiesen hat ? Finde ich persönlich unmöglich ! Zumindest IN einer Beziehung, in der ein ( Wunsch ? ) Kind entsteht.

von Mogli18 am 22.06.2012, 14:41



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

doch, das ist möglich. innerhalb von einer frist nach kenntnis kann der potentielle kuckucksvater die vaterschaft anfechten. misst sich die qualität einer beziehung am sorgerecht für das gemeinsame kind? wenn der werdende vater das unbedingt haben möchte, kann er der zukünftigen mutter ja einen heiratsantrag machen, dann stellt sich die m.e. völlig überflüssige sorgerechtsfrage nicht mehr. IN einer funktionierenden beziehung ist es völlig gaga, ob der vater sorgeberechtigt ist oder nicht, da wird eh gemeinsam entschieden. auch die unterhaltspflicht des anderen elternteils wird IN einer bestehenden beziehung nicht eingefordert, also was soll das geheule wegen rechten und pflichten der armen väter? erst bei trennung wird es interessant ( und u.u. zur crux ). dann kann der vater es ja beantragen.

Mitglied inaktiv - 23.06.2012, 14:36



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Na, wenn es eh egal ist dann kann der Vater es ja auch gleich bekommen, Und wer sagt dass das Kind nach einer Trennung zwingend bei der Mutter bleibt. Kenne genügend Fälle wo es anders ist. Nur leider bedeutet gebären in Deutschland automatisch der bessere Elternteil zu sein, rechtlich gesehen..... wird man sich aber auch nicht einigen drüber, jeder hat seine Erfahrungen und Meinungen, und das ist ok.

von Mogli18 am 23.06.2012, 14:45



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht

nein, denn nach der trennung ist es eben nicht mehr egal, also warum schon vorher den weg für mögliche randale ebnen? im falle der trennung kann der vater dann ja abr und gsr in einem aufwasch beantragen, dann wird halt vom gericht entschieden wer der bessere elternteil ist. weder der gebärende, noch der, dessen spermium zur zeugung beigetragen hat, ist der bessere elternteil. es gibt lausige mütter und lausige väter. die gibt es auch innerhalb einer funktionierenden beziehung.

Mitglied inaktiv - 23.06.2012, 20:43



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