Hallo,
ich hoffe ich bin mit meinen Fragen hierzu an der richtigen Stelle bei ihnen.
Vor 4,5 Monaten habe ich einen Sohn bekommen. Der KV wollte mich am Anfang zu einer Abtreibung überreden und als er gemerkt hat, dass ich es nicht tun werde, kam er mit solchen Ankündigungen wie "wenn du mich als Vater angibst wirst du sehen was du davon hast" oder "dann musst du auch mit den Konsequenzen leben, wenn du mich beim Jugendamt angibst".
Natürlich habe ich ihn trotzdem angegeben und wie erwartet streitet er die Vaterschaft ab. Er hat über seine Anwältin einen komplett gelogenen Brief an das Gericht schicken lassen mit erfundenen Gründen, warum er nicht der Vater sein kann und in diesem Brief bietet er ein Sachverständigen Gutachten an. Meine erste Frage an sie also, was bedeutet das genau?
Wir haben jetzt für Anfang März einen Gerichtstermin bekommen. Können sie mir sagen was dort in etwa passieren wird? Also um was es dort gehen wird? Muss ich dann nochmal ALLES erzählen oder wird die Niederschrift verlesen die ich bei der Beistandschaft gemacht habe? Ist der Termin öffentlich, also kann ich jemanden mitbringen oder ist das nicht möglich?
Wenn es dann irgendwann schwarz auf weiß ist, dass er der Vater ist, hat er dann gute Chancen auf gemeinsames Sorgerecht? Und meine allergrößte Sorge ist, kann er irgendwie erreichen, dass mir mein Sohn weggenommen wird?
Mitglied inaktiv - 15.01.2011, 10:25
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht
Hallo,
es wird ein biologisches Gutachten geben - das kann er nicht abstreiten. Und das Kind kann er Ihnen natürlich nicht wegnehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2011
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Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht
das mit dem gerichtstermin kenne ich nicht, bei mir hat es gereicht, daß ich beim jugendamt den vater angegeben habe, der verweigerte die anerkennung und wurde dann zum test verdonnert. steht da irgendwo, daß du anwesend sein mußt? kann mir vorstellen, daß auch in abwesenheit verhandelt wird.
ich vermute, er will sich auf eine attestierte zeugungsunfähigkeit herausreden, etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen.
wenn du schon angaben gemacht hast, also ggf auch andere namen im zeugungszeitraum genannt hast, dann mach dir keine sorgen.
ich weiß nicht, wie das jetzt gehandlet wird mit dem gsr, nach diesem neuen urteil. theoretisch könnte er das gsr beantragen und wird es dann auch bekommen, es sei denn es gibt gravierende gründe, die dagegen sprechen.
selbstverständlich wird er nicht erreichen, daß die dein sohn weggenommen wird. da müßtest du schwere verfehlungen begehen!
laß dich nicht ins boxhorn jagen, alles easy, du kannst dich entspannt zurücklehnen und warten. bis die vaterschaft geklärt ist, bekommst udn unterhaltsvorschuss, also: sit back, relax.
du mußt nicht agieren, nur reagieren.
Mitglied inaktiv - 15.01.2011, 18:22
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Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht
Ich weiß auch gar nicht, was das jetzt mit dem Gerichtstermin wird. Ja ich muss anwesend sein, sont kann ich eine Strage bis zu 1000€ bekommen steht in dem Brief. Hab keine anderen Namen angegeben, da es auch sonst keine anderen Männer gab in der Zeit, nur ganz knapp vorher. Da die Zeit aber ja eh schon SEHR großzügig berechnet wurde, mach ich mir da keine Gedanken, sonst müsste mein Sohn 3 Wochen übertragen sein. Alle anderen Angaben hatte ich schon beim JA gemacht, also die Niederschrift. Ich erinnere mich auch noch schwach, dass die zuständige Frau gesagt hätte, wenn es zum Gerichtstermin kommen sollte, müsste ich dann nichts mehr erzählen, sondern die Niederschrift würde vorgelesen werden und ich müsste das nur bestätigen. Ich hoffe wirklich, dass das der Fall ist, weiß sonst gar nicht wie ich anfangen soll oder ob ich dann vor Aufregung nicht was vergesse.
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 10:10
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Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht
zu meiner zeit ( ist schon bald 16 jahre her ) wurde auch ein riesiger zeitraum genommen.
wie und wo sollst du denn anfangen? das ist doch eine ganz klare geschichte. du bist mutter geworden, das ergebnis ist sichtbar und da zum kinder kriegen mann und frau gehören, gibt es einen vater. basta.
laß dich da ja nicht beeindrucken von der institution gericht.
es interessiert auch niemanden, ob er wollte daß du abtreibst oder wer sich warum getrennt hat.
das gericht will fakten und die kann es erwirken.
im gegenzug interessiert auch niemanden, was der mann dagegen zu melden hat. eine dna-analyse und der kaas ist bissen.
er ist nicht der erste und letzte mann, der sich vor seinen pflichten drücken will....
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 15:01