Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

Guten Morgen! Ich werde im Januar mein erstes Kind bekommen. Der Kindsvater ist verheiratet und hat Vaterschaft bisher nicht anerkannt. Wenn ich ihn im Krankenhaus nach der Geburt angebe, wird er dann auch in Geburtsurkunde eingetragen? Leitet Standesamt die Angelegenheit ans Jugendamt weiter? Für den Elterngeldantrag benötige ich einen Nachweis über alleiniges Sorgerecht. Wo bekomme ich diese? Muss der Kindsvater zustimmen, dass ich alleiniges Sorgerecht bekomme? Vielen Dank, TR

von baldmama2013 am 30.11.2012, 08:00



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

Nein, Vater im KH angeben funzt leider nicht, das muß beim Amt (Standesamt oder Jugendamt) gemacht werden oder notariell. Der Kindsvater muß persönlich vorbeikommen um das zu machen Bei uns war es so, das die Vaterschaftsanerkennung bei Geburt noch nicht erledigt war, also bekam ich einige Tage nach der geburt Post vom örtlichen JA die mir ihre Hilfe anboten bei Fragen rund um Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, usw. Wenn er alss nicht freiwillig anerkennt, würde ich mich ans JA wenden. Dann geht es notfalls über das Gericht und per Gen-Test wird dann die Vaterschaft festgestellt - falls er nicht freiwillig anerkennt. Sollte er für den Unterhalt nicht aufkommen, springt das JA auch erst einmal ein - und holt sich das Geld dann, samt Kosten für gericht, Gentest, usw beim Kindsvater wieder. Wird also teuer dann für ihn. Dir steht übrigens, solltest du nicht arbeiten, auch Unterhalt bis zum 3ten Lebensjahr zu. Thema Sorgerecht, nach der Geburt hast du erst einmal automatisch das alleinige Sorgerecht da ihr nicht verheiratet seit. Es sei denn ihr macht doch noch vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und er möchte das gemeinsame Sorgerecht haben. Bis vor ein paar Monaten war es so, das die Mutter für das gemeinsame Sorgerecht zustimmen muß, das ist jetzt nicht mehr der Fall. Will der Vater es also haben, und spricht nichts dagegen weil das Wohl des Kindes gefährdet wäre, wird er es auf Antrag auch bekommen. Diee sogenannte Negativbescheinigung bekommst du auch über das Jugendamt/Standesamt.

Mitglied inaktiv - 30.11.2012, 08:45



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

Hallo Nach der Geburt gibst du alles an, bis auf den Vater, da noch nicht anerkannt. Durch Deine Unterlagen, die Du mitgeben musst ( Ausweis, eigene Geburtsurkunde etc. ) wird hervorgehen dass Du nicht verheiratet bist, damit hast Du erst einmal das Sorgerecht automatisch alleine. Und damit taucht er vorerst auch nicht in der Urkunde auf, somit entfällt auch die Negativbescheinigung, da es ja offiziell noch gar keinen gibt der Sorgerecht haben könnte ! MIt dieser Urkunde kannst Du dann auch alles beantragen, Elterngeld, Kindergeld, Kind in Deine Krankenkasse. Dann am besten nach der Geburt zum Jugendamt, sie sind sehr nett, richtest eine Beistandschaft ein, beantragst Unterhaltsvorschuss, und sie kümmern sich dann um Anerkennung und die Fnanzen für das Kind. Ist er leistungsfähig, dann kannst Du selbst per Anwalt auch Betreuungsunterhalt für Dich selbst fordern, bis das Kind 3 ist. Eine schöne Restschwangerschaft und lass die Ämter das dann regeln, die machen das schon, und wenn er sich verweigert, dann wird das nur teuer für ihn. Einziger Tipp : Wenn er zicken sollte, biete ihm einen privaten Test an, das ist weitaus billiger als Gericht, geht wesentlich schneller und könnte das alles etwas abkürzen.

von Sternenschnuppe am 30.11.2012, 10:27



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

Also bei mir MUSSTE der Vater, obwohl nicht in der Geburtsaurkunde eingetragen, beim Kindergeld und Elterngeld unterschreiben. Nachgefragt beim JA, da gab es zur Antwort, die geburtsurkunde könnte ja schon wieder veraltet sein. Wenn der vater nicht unterschreibt, müßte ich mir eien Negativbescheinigung holen.

Mitglied inaktiv - 30.11.2012, 12:54



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Geburtsurkunde

Vielleicht auch wieder von Behörde zu Behörde anders ? Ok. Bei mir ist das schon 6 Jahre her. Aber Negativbescheinigung kann man vielleicht auch schon vor der Geburt bekommen ? Was ne Rennerei ....

von Sternenschnuppe am 30.11.2012, 13:09



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