Frage: Vaterschaft

Ich bin verheiratet. Bekomme ein Kind von einem anderen Mann. Wir führen eine offene Ehe. Allerdings will mein Mann die Vaterschaft nicht anerkennen dafür aber der dessen Kind es ist.

von Blondes_Gift_84 am 26.11.2016, 20:55



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, das ganze klappt nur gerichtlich (Anfechtung durch den Scheinvater). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2016



Antwort auf: Vaterschaft

Äh in der Ehe geborene Kinder muss der Ehemann nicht anerkennen, das sind vor Gesetz automatisch seine.

von sterntaler82 am 26.11.2016, 21:03



Antwort auf: Vaterschaft

Das geht nicht. Das Kind ist ehelich. Also Dein Mann automatisch der rechtliche Vater.

von Sternenschnuppe am 26.11.2016, 21:11



Antwort auf: Vaterschaft

Aber mein Mann möchte das nicht es ist auch nicht sein Kind

von Blondes_Gift_84 am 26.11.2016, 21:23



Antwort auf: Vaterschaft

Scheiden lassen??? Weißt du ich finde jeder sollte so Leben wie es ihm gefällt, wenn für euch dieses Ehe Modell gut ist, lebt so!!! Aber dann müsst ihr jetzt aber mit allen Konsequenzen leben, eine ost vor dem Gesetz ist er der Vater des Kindes!!!

von sterntaler82 am 26.11.2016, 21:33



Antwort auf: Vaterschaft

Dass Du offenbar ohne Verhütung mit anderen Männern schläfst ! Der biologische Vater könnte auf Feststellung der Vaterschaft klagen, Unterhalt zahlen und sich um das Kind kümmern. Ob er eingetragen wird offiziell ist fraglich, aber das könnt ihr ja unter Euch regeln.

von Sternenschnuppe am 26.11.2016, 21:46



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, meine Vorschreiberinnen haben soweit recht, dass der Ehemann bei der Geburt erstmal als rechtmäßiger Vater eingetragen wird. Allerdings kann er die Vaterschaft anfechten innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nachdem er von berechtigten Zweifeln erfahren hat, dass das Kind nicht sein leibliches Kind ist. Also wenn ihr drei euch einig seit geht alles recht einfach und schnell: nach der Geburt ficht der rechtliche Vater die Vaterschaft an, du und der leibliche Vater zieht mit und sagt aus, dass ihr ungeschuetzten Beischlaf im Zeugungszeitraum hattet, das Gericht ordnet einen Vaterschaftstest an und der leibliche Vater wird herausgefunden. Dieser wird dann auch rechtlicher Vater. Also dein Liebhaber, wen ihr euch nicht täuscht. Der vermeintlich leibliche Vater kann die Vaterschaft auch anfechten, allerdings wird dies komplizierter. Ebenso kannst du im Namen deines Kindes bzw. ein Vormund kann die Vaterschaft anfechten. Es kommt dann auch zum Vaterschaftstest. Man muss sich also nicht gleich scheiden lassen! LG

von Bianca197 am 26.11.2016, 22:55



Antwort auf: Vaterschaft

Ja aber vor Geburt geht da gar nichts Ich hab von dem rechtlichen wenig Ahnung. Mein Liebhaber ist kein deutscher und ob er maag Geburt noch in Deuschland ist weiß ich nicht

von Blondes_Gift_84 am 26.11.2016, 23:24



Antwort auf: Vaterschaft

Ja aber vor Geburt geht da gar nichts Ich hab von dem rechtlichen wenig Ahnung. Mein Liebhaber ist kein deutscher und ob er maag Geburt noch in Deuschland ist weiß ich nicht

von Blondes_Gift_84 am 26.11.2016, 23:56



Antwort auf: Vaterschaft

Nein vor der geburt geht definitiv nix!!!! Ich kenn das auch nur so das fie festsellungsklage zusammen mit dem scheidungsverfahren läuft, aber ihr wollt ja verheiratet bleiben. Aufjeden fall ist dein Mann erst mal der vater

von sterntaler82 am 27.11.2016, 07:31



Antwort auf: Vaterschaft

Nein, vor Geburt geht überhaupt nichts! Er wird der rechtmäßig eingetragene Vater dieses Kindes sein. Lg

von Colien07022004 am 27.11.2016, 08:18



Antwort auf: Vaterschaft

Dein Liebhaber geht wieder in sein Herkunftsland, kann er von dort aus Unterhalt zahlen? Unterhaltsvorschuss kannst du in der Ehe nicht beantragen, der staat wir deinen Mann zur Kasse bitten, mein Mann zahlt auch für meine drei mitgebrachten Kinder ( sind alle vor der ehe mit meinem Ex enstanden)

von sterntaler82 am 27.11.2016, 09:43



Antwort auf: Vaterschaft

Du sagst, ihr lebt eine "offene Ehe". In einer Ehe gibt es eine Rechtspflicht, die eheliche Treue, also die „Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten“. Da du als Ehefrau diese Rechtspflicht erheblich verletzt hast, verlierst du natürlich den Anspruch auf Unterhalt für das scheinehelich gezeugte Kind, und dein Mann kann zurecht die Vaterschaft anzweifeln und von dir Auskünfte über die Identität des Liebhabers verlangen. Ein Ehebruch mit Zeugung eines Kindes ist keine Kleinigkeit - und die Rechtsform der Ehe sieht einen solchen Fall keinesfalls vor. Die Rechtsform "offene Ehe" gibt es so nicht in Deutschland. Ihr solltet euch vielleicht mal überlegen, ob ihr wirklich "Ehe" mit allem was dazu gehört leben wollt, oder lieber Scheidung einreichen.

Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 10:32



Antwort auf: Vaterschaft

Aber ohne Scheidung wird der Ehemann da nicht von der Vaterschaft freigesprochen. Und wenn sie beweisen kann das ihr Mann mit dem lebensmodell “ offene ehe“ einverstanden war, wird er für sie auch trennungsunterhalt zahlen müssen. Wenn leute sagen sie leben eine offene ehe, von mir aus. Dann sollte man sich aber vorher auch bewusst sein was passieren kann. Ob das baby geplant war wissen wir nicht

von sterntaler82 am 27.11.2016, 10:53



Antwort auf: Vaterschaft

Eine offene Ehe ist die eine Sache. Ungeschützten Sex zu haben mit irgendeinem dahergelaufenen Typen die andere. Denkst du auch an deine Gesundheit? Der biologische Vater ist also bald wieder in seinem Herkunftsland - damit wirst du ohnehin nie einen Cent von ihm sehen. Bist du denn sicher, dass dein Mann nicht in Frage kommt als Vater?

von Philomena0303 am 27.11.2016, 11:02



Antwort auf: Vaterschaft

Der Ehemann kann auch ohne Scheidung die Vaterschaft anzweifeln und die Nichtehelichkeit des Kindes rechtskräftig feststellen lassen, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab Geburt. BGB § 1593 Die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe .... geboren ist, kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist. § 1594 (1) Die Ehelichkeit eines Kindes kann von dem Mann binnen zwei Jahren angefochten werden. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes.

Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 11:02



Antwort auf: Vaterschaft

Die Gesetze sind bindend, egal welche Interpretation die Eheleute von ihrer Ehe haben.

Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 11:04



Antwort auf: Vaterschaft

Mal davon ab wie man es moralisch findet - das mag jeder für sich selbst sehen. Was ich weit bedenklicher finde ist, was passiert nach der Geburt. Klar, jetzt mag das mit der "offenen" Ehe noch klappen. Nur was wenn der Ehemann täglich das Kind des Liebhabers sehen muss? Ich hätte das bedenken das das lange gut geht. Und wenn der leibliche Vater bereist vor Geburt wieder ins Ausland entschwindet, dann wird es auch schwieriger werden mit der Anzweifelung und Feststellung der Vaterschaft. den rechtlich wird der Ehemann erst einmal als Vater eingetragen - ob er es wirklich ist oder nicht spielt da keine Rollen. Er muss dann nach der Geburt zum Gericht und die Vaterschaft anzweifeln. Davon ab das er indirekt auch für das Kind wird zahlen müssen. Was das später für das Kind bedeuten wird wenn es mal so alt ist das ganze zu verstehen ist eine andere Sache. Umgang mit dem leiblichen Vater dürfte ja wahrscheinlich auch etwas schwerer werden - sofern überhaupt erwünscht. Mal ganz ab vom ganzen finanziellen Aspekt und solchen Dingen wie das gelöst werden soll mit Sorgerecht.

Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 11:46



Antwort auf: Vaterschaft

Mein Ehemann kommt nicht als Vater in Frage. Er meint wir schaffen das ich weiß es nicht. Der Vater ist mehr als nur mein Liebhaber. Und ja vielleicht muss er zurück er befindet sich im Asylverfahren... Er wollte das ich meinen Ehemann heirate ich wollte ihn aber er wolle nicht weil alle denken würden dass er das nur ein wegen dem Aufenthalt gemacht hatte

von Blondes_Gift_84 am 27.11.2016, 12:38



Antwort auf: Vaterschaft

Und mein Ehemann verspricht mir seit langem er lässt sich testen auf wegen Zeugungsfähigkeit. da mein Arzt vor einem Jahr meinte an mir liegt es nicht das es nicht gekappt hat. Ich habe aus einer Beziehung' vor meiner Ehe bereits ein Kind. Aber ungeschützt hatte ich nichts mit meinem Liebhaber ich weiß nicht was schief ging. Die Pille nehme ich schon lange nicht mehr weil ich etwas übergewichtig bin und rauche und mein Mann und ich ein Kind wollen schon Seit einem Jahr

von Blondes_Gift_84 am 27.11.2016, 12:45



Antwort auf: Vaterschaft

Reine Neugier. Was heißt mehr als Liebhaber ? Du und Dein Mann wollten ein Kind, es klappte nicht. Wieso hast du Deinen Mann geheiratet, wenn Du vorher schon mit dem anderen zusammen gewesen bist ? Fakt bleibt dass es Feststellung erst nach der Geburt geht.

von Sternenschnuppe am 27.11.2016, 14:02



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Mein Gedanke war von Anfang an, dass es evtl. um eine Aufenthaltserlaubnis geht. So ganz gab ich das nicht verstanden. Der Asylbewerber wollte dich nicht heiraten. In der Zwischenzeit hast du deinen Mann geheiratet, mit dem hast du versucht ein Kind zu bekommen. Das har nicht geklappt und jetzt bekommst du eins vom Asylbewerber. Also, wenn das mit der Vaterschaftsanerkennung klappt, hat er das Recht auf einen Aufenthalt, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und er sich um das Kind kümmert. LG luvi

von luvi am 27.11.2016, 17:16



Antwort auf: Vaterschaft

Ja richtig. Er will sich kümmern ja aber wie hier alles sagen ist rechtlich mein Ehemann der Vater

von Blondes_Gift_84 am 27.11.2016, 19:20



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