Frage: Vaterschaft und Anerkennung

Können Sie mir zu dem folgenden Beispiel eine Antwort geben? Beispiel: Ein Ehepaar möchte Kinder bekommen. Aufgrund dass der Mann nicht zeugungsfähig ist, entschließen sich die beiden, einen fremden Mann mit in Boot zu holen, der die Frau schwängert. Es soll ganz anonym ablaufen, sodass Sie keine Ahnung haben wer der biologischer Vater. WEnn die Frau jetzt schwanger wird und dass Kind geboren. Folgende Fragen habe ich dazu? 1. Wer ist der rechtliche Vater des Kindes`? 2. Im Falles einer Scheidung wer müsste dann Unterhalt zahlen? 3. Kann der rechtlich eingetragene Vater wird ausgetragen werden und wenn ja wie? 4. Kann der fremde Mann zum Unterhalt herangezogen? Und was können Sie mir zu dem Punkt 4 noch sagen?

von Erik26 am 02.01.2013, 09:22



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

Hallo, 1. Der Ehemann 2. Wenn diese bis zu 2 Jahre nach der Geburt stattfinden, kann er evtl. die Vaterschaft anfechten. m Fall einer Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders kann dieser verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu leisten. Aus der so festgestellten Vaterschaft ergibt sich auch eine Erbenstellung des Kindes. 3. Anfechtung Vaterschaft Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

Wenn das Kind in der Ehe geboren wir ist der Mann der leibliche Vater, mit allen Rechten und Pflichten! Bei einer Trennung ist er auch zu Unterhalt verpflichte kann dann aber versuchen dagegen anzugehen, aber dazu hat er wohl nur 2 Jahre Zeit, ab wissen das es nicht sein Kind ist. Aber was ist wenn der Erzeuger dann doch Interesse am Kind hat? Diesen Weg wurde ich persönlich nicht gehen wäre mir zu gefährlich! Was ist denn mit Adoption?

von CKEL0410 am 02.01.2013, 09:27



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

Anonym schwängern ? Wie wollen die das denn machen ? Zu Deinen Fragen : 1. der Ehemann ist der rechtliche Vater, da ehelich geboren 2. Natürlich der Ehemann, und aus der Nummer wird er auch nicht rauskommen, da wissentlich eingegangen und der biologische ja anonym. 3. nein, dazu bedarf es einem biologischen Vater der eingetragen werden will, dann könnte das eventuell gehen. 4. das Kind ist ehelich geboren, nach 2 Jahren ab Kenntnis dass es nicht sein biologisches ist ( was er ja wissen dürfte nach Deinen Fakten ) ist da nichts mehr zu ändern. Liebt der rechtliche Vater das Kind denn oder geht es nur um Kohle ?

von Sternenschnuppe am 02.01.2013, 09:30



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

das ist nur ein theoretisches beispiel von mir gewesen. Der Ehemann kann aufgrund der Zeugungsunfähigkeit ja keine Kinder bekommen. und deshalb wollen beide zusammen nach einem fremden Mann suchen der die Frau schwängert, damit sich der gemeinsame Kinderwunsche des Ehepaares erfüllt.

von Erik26 am 02.01.2013, 12:39



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

ganz ehrlich, wie macht ihr es nicht über eine samenbank,ich glaube nicht das eine ehe sowas übersteht. ein mann der die frau schwängert, der will dann später doch kontakt,man muss ja mal an die zukunft denken. stell dir mal vor das kind wird krank, bräuchte ne organspende, dann wir der erzeuger gesucht oder. oder ihr trennt euch, will dein mann dann wirklich noch für diese kind aufkommne und weiterhin der vater sein,eine trennung kann viel ändern!

von CKEL0410 am 02.01.2013, 13:01



Antwort auf: Vaterschaft und Anerkennung

Ab in die Kinderwunschklinik. Es gibt auch Fremdsamen. HI nennt sich das und da ist alles rechtlich abgesichert. Irgendein Mann der die Frau schwängert ? Sorry, sehr sehr unreif und die Risiken eine drohende Zeitbombe.

von Sternenschnuppe am 02.01.2013, 15:25



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