Guten Tag Fr. Bader.
Unser Sohn kam am 24.5. diesen Jahres zur Welt.
Ich beziehe Hartz 4, mein Freund macht nochmal eine Ausbildung.
Nun würde der gerne doch noch Elternzeit beantragen.
Geht das? Er würde nur 4 bis 6 Monate nehmen wollen, geht das auch?
Wie müssten wir das anfangen? Erst Jugendamt. Oder Jobcenter? Oder erst Chef fragen?
Die Auftragslage ist im Betrieb komplett zusammengebrochen seit dem Abgasskandal bei VW, dass er da seit Monaten bloß noch täglich seine Zeit absitzt. Er würde also nichtmal fehlen.
Wie realistisch schätzen Sie die Chancen auf Genehmigung ein und woher bekommt er dann Geld, wenn die Ausbildubgsvergütung wegfällt?
Vielen Dank.
von
MeineGüte
am 08.12.2016, 15:16
Antwort auf:
Vater in Ausbildung - Er möchte jetzt doch Elternzeit
Hallo,
wichtigste Frage ist doch, wie das mit der Ausbildung klappen soll.
Ansonsten kann er durchaus EZ nehmne - ich farge mich aber, wovon Sie dann leben wollen (außer von dem zeitlich beschränkten EG).
Sicherlich nicht auf Staatskosten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2016
Antwort auf:
Vater in Ausbildung - Er möchte jetzt doch Elternzeit
Das wird das Amt kaum mitmachen. Den mit Elterngeld - was ihm dann zustehen würde - würde er weniger Geld bekommen. Du dagegen müsstest auf das EG verzichten, den einen großen Teil der euch GEMEINSAM zustehenden 14 Lebensmonate hast Du ja schon verbraucht. Würdest sowohl Du wie auch er EG beziehen, würden euch Monate doppelt abgezogen, der Auszahlungszeitraum verkürzt sich also.
Da Du Hartz4 beziehst bzw ihr alle zusammen als Bedarfsgemeinschaft, müsste das Amt mehr zahlen um den Verlust auszugleichen. Das werden die wohl nicht wirklich machen. ich würde mal sagen, sofern Du nicht vor hast ab sofort zu arbeiten - damit dein Partner seine EZ nutzen kann, werden die das nicht mitmachen. Solltest Du arbeiten, so das dein Partner die Kinderbetreuung übernehmen muss, sähe das völlig anders aus, dann könnten die nichts dagegen sagen. Fraglich wäre dann ja eh ob ihr dann noch Hartz4 bekommt. Das beide Elternteile daheim sind muss man sich halt leisten können, die Allgemeinheit wird das wohl nicht finanzieren.
Außerdem wäre unter Umständen seine Ausbildung gefährdet da es in einigen Berufen zwingend vorgeschrieben ist wie schnell man den Abschluss machen muss.
Die einzige Option welche ich sehe wäre die Frage ob sie ihm die beiden Partnermonate zugestehen. DAS !!! könnt ihr mit dem Amt abklären. Er müsste dann zwei Lebensmonate nehmen. Entweder gleichzeitig mit dir, oder anschließend an deinem EG-Bezug im 13ten und 14ten Lebensmonat.
Mein Rat wäre aber das er mal mit dem Vorgesetzten spricht. Er ist in der Ausbildung, da darf es nicht sein da Lehrlinge "nur" rumsitzen. Der betrieb ist in der Pflicht dagegen was zu machen.
Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 17:50