Frage: Vater hat Elternzeit beantragt....

Hallo Frau Bader, mein Partner....also der zukünftige Vater hat fristgerecht Elternzeit ab Geburt unseres Kindes beantragt. Für 12 Monate. Der Arbeitgeber hat den Antrag als entgegengenommen unterschrieben und das Datum ist als Stempel auf dem Dokument. Das ist jetzt 4 Wochen her. Für den Elterngeldantrag muss mein Partner dann ja eine Genehmigung und den genauen Zeitraum vom Arbeitgeber einreichen. 1. Das kann der AG dann ja erst machen wenn das Kind geboren ist...richtig? Woher weiß man denn nun ob mein Partner die Elternzeit auch bekommt? Oder kann der Arbeitgeber das grundsätzlich nicht Ablehnen weil es ihm gesetzlich zu steht? 2. Ich gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Mein Partner beantragt dann ja ab Geburt für 12 Monate Elterngeld. Ich bekomme dann ja parallel Mutterschaftsgeld+Gehalt. Richtig? Diese 2 Monate gelten doch als Partnermonate in denen dann wir beide Geld bekommen? Und deshalb dann nur 12 Monate Elterngeld statt 14 Monate? Habe ich das so richtig verstanden? Vielen lieben dank schon mal! LG

von Engel0579 am 14.04.2016, 13:15



Antwort auf: Vater hat Elternzeit beantragt....

Hallo, 1. Genau, der AG kann nicht ablehnen 2. nein. Erst MG und danch wieder Gehalt. Wieso parallel? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2016



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