Liebe Frau Bader, Muss ein unverheirateter Vater der im Ausland lebt, arbeitet und dort gemeldet ist (und nicht in Deutschland/Niedersachsen mit Mutter/Kind zusammenleben wird) im Elterngeldantrag angegeben werden (und wenn ja mit der auslaendischen Adresse?)und muss er den Elterngeldantrag unterschreiben? Der Vater wird die Vaterschaft anerkennen und das Kind wird trotz der obigen Konstellation den Namen der Vaters bekommen. Vielen Dank fuer Ihre Hilfe!
von angela90 am 07.10.2013, 22:48