Frage: Vater eintragen lassen?

Hallo! Ich bin mit einer Frau liiert aber nicht verheiratet. Wir erwarten unser erstes Kind durch eine IVF. Der Erzeuger ist uns bekannt , da wir ihn selbst ausgesucht haben. Er möchte nur helfen und hat kein Interesse an einer Vaterschaft aber wäre bereit das Kind kennenzulernen sobald es seine Wurzeln „erforschen“ möchte. Wie sollen wir bei der Geburtsurkunde vorgehen? Den Namen des Vaters eintragen lassen ( wir möchten selbstverständlich keinen Unterhalt ) oder Vater unbekannt angeben? Unser Ziel ist es , dass meine Partnerin das Kind adoptieren kann. Wie gehen wir am besten vor? Danke und Mit freundlichen Grüßen

von MiMo10 am 15.06.2018, 09:14



Antwort auf: Vater eintragen lassen?

Hallo, am besten wäre es, Sie würden heirtaen und Ihre Frau würde das Kind adoptieren. Wenn Sie niemanden angeben, ist das in vieler Hinsicht schlecht. Wenn er aber Vatre bleibt, hat das weitreichende Folgen (Unterhalt, Erbrecht etc.) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2018



Antwort auf: Vater eintragen lassen?

Lass den Vater eintragen (Wurzeln etc.) und dann kann sie, wenn ihr heiratet die Stiefkindadoption angehen. Unterhalt müsst ihr ja nicht fordern. Dann ist es ein sauberer Gang' der dokumentiert ist und vor allem völlig legal ohne Geheimnisse.

von Sternenschnuppe am 15.06.2018, 10:51



Antwort auf: Vater eintragen lassen?

Hallo, wenn ihr den Namen des Vaters eintragen lasst, hat das rechtliche Konsequenzen. Er wird unterhaltspflichtig, und auf diesen Unterhalt darfst du als Mutter auch nicht verzichten, da das Geld dem Kind zusteht. Der Erzeuger würde also unweigerlich Unterhaltsschulden anhäufen. Euer Kind wird auch erbberechtigt, es entsteht ein Umgangsrecht etc.. Das nur als Beispiele. Soweit ich weiß, kann deine Partnerin das Kind erst adoptieren, wenn ihr (eine Weile) verheiratet seid. Sollte der Vater angegeben sein, müsste er der Adoption zustimmen. Auf der anderen Seite musst du dir klar machen, dass du finanziell selbständig für das Kind sorgen musst und auf keinerlei staatliche Hilfen zurückgreifen solltest, sofern du den Vater nicht angibst. Denn du kennst den Vater und würdest ihn verschweigen. Das wäre Betrug, wenn du zeitgleich beispielsweise Gelder beantragst, wie Unterhaltsvorschuss oder ergänzendes ALG2. Sollte es rauskommen, dass der Vater bekannt war, müsstest du u.U. die geleisteten Zahlungen erstatten und z.B. das ALG zurückzahlen. Sollte das auf eure Situation nicht zutreffen, ist dieser Faktor natürlich nicht relevant. LG terkey

von Terkey235 am 15.06.2018, 10:54