Hallo Frau Bader, bisher habe ich nichts zu meiner Fragestellung gefunden. Wir wollen die Standardelternzeit 12+2 nehmen, ich als Vater 2 x 1 Monat, mit dem ersten und dem 12. Lebensmonat des Kindes. Nun bahnt sich allerdings ein Jobwechsel an. Nun wäre es so, dass ich die ersten 20 Tage der Elternzeit in meiner alten Firma verbringen würde. Dann wäre das Arbeitsverhältnis beendet und das neue würde beginnen. Der neue Arbeitgeber ist ja nicht verpflichtet, dass er mich direkt in die verbleibenden 10 Tage Elternzeit entlässt. Verfallen kann es ja auch nicht, da ich dann ja doppelt bezahlt werden würde, oder? Gibt es hier eine Lösung, ohne dass ich den neuen Arbeitgeber gleich mit derartigen Sonderwünschen behellige? Vielen Dank für Ihre Unterstützung
von Jobwechsel am 03.07.2017, 09:14