Hallo, Anfang Februar bekommen wir Zwillinge.
Ich möchte meine Väterzeit in 2 Abschitte aufteilen. 1.: Ab Geburt für 2 Monate. 2.: 15. Mai 2018 - 15. September 2018.
Ist es möglich diesen zweiten Elternteilabschnitt ab mitten im Monat zu legen? Oder muss es immer der 1. eines Monats sein bzw. gemäß Lebensmonaten? Danke schön und viele Grüße,
von
dan4000
am 20.12.2016, 12:29
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
Hallo,
um EG zu bekommen müssen es Lebensmonate sein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2016
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
Es richtet sich immer nach den Lebensmonaten.
Weder der 1. noch der 15. eines Monate gehen (sofern sie nicht der Geburtstag des Kindes sind).
Gruß
d
von
desireekk
am 20.12.2016, 14:40
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
Es kommt darauf an, ob du Elterngeld beziehen möchtest oder nicht.
Wenn du Elterngeld beziehen möchtest, dann müssen es immer Lebensmonate sein. Möchtest du kein Elterngeld beziehen, kannst du Beginn und Ende der Elternzeit flexibler wählen, musst natürlich trotzdem die Ankündigungsfrist beachten.
von
chrissicat
am 20.12.2016, 14:45
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
Dann sind sie über 14 Monate alt.
Es würde kein Elterngeld geben.
von
Sternenschnuppe
am 20.12.2016, 21:28
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
danke für die Antworten. Es geht nicht um Elterngeld im 2. Abschnitt. Hier bleibt die frage offen, ob ich dann die 2. Elternzeit flexibel legen kann. Bspw. der 12. Mai zum 11. September.
von
dan4000
am 22.12.2016, 14:38
Antwort auf:
Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte
Ja, wenn Du kein Elterngeld beziehen möchtest, dann kannst Du das legen wie Du möchtest. Die zwei Lebensmonate hast Du dann ja im ersten Abschnitt.
von
Sternenschnuppe
am 22.12.2016, 17:07