Vätermonate - Anmeldungsfrist 7 Wwochen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vätermonate - Anmeldungsfrist 7 Wwochen

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte plant 2 Monate Elternzeit zu nehmen und hat dies auch bereits bei seinem AG angesprochen. Wir haben hierzu aber ein paar Fragen; 1) wie genau bzw wie bindend ist die 7 Wochen Frist? Nach unseren Einschätzungen kann es aufgrund von der Projektlage gut sein, dass der AG sagt "gut gehen Sie in Elternzeit aber dann bitte in 2 Wochen".. Entstehen uns hier Nachteile beim Elterngeld? Oder gilt diese Frist ausschliesslich für den AG und er kann von sich aus diese Frist verkürzen? 2) stimmt es, dass wir nur Elterngeld bekommen, wenn wir 2 Monate beantragen? Bekannte von uns haben uns gesagt, dass ER auch nur 1 Monat genommen hat und dennoch Elterngeld bekommt.. Weil es wohl nur "bis maximal 14 Monate" heisst.. aber soweit ich weiss, wird nur dann Elterngeld für den Mann gewährt wenn der Mann mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt. Oder? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von blümsche am 06.09.2012, 16:00



Antwort auf: Vätermonate - Anmeldungsfrist 7 Wwochen

Hallo, 1. Man bekommt EG genau in der Zeit, in der man auch tatsächlich in EZ ist. Wenn man das also verzögert, könnten die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen - dann kann es Kürzungen beim EG geben 2. Laut Gesetz muss man mind 2 Mo. beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2012



Antwort auf: Vätermonate - Anmeldungsfrist 7 Wwochen

Man muss mind. 2 Monate nehmen, aber nicht zusammenhängend. Mein Mann hatte auch einen nach der Geburt und einen nach 7 Monaten. Elterngeld wird immer nach Lebensmonaten ausgezahlt, das sollte man beachten.

von sternenfee75 am 06.09.2012, 21:35



Antwort auf: Vätermonate - Anmeldungsfrist 7 Wwochen

Zunächst mal zählt das, was der Arbeitnehmer an Elternzeit anmeldet! Der AG kann einer kürzeren Frist zustimmen, kann sie aber nicht von sich aus verkürzen. Beim Elterngeld ist es so, dass euch beiden 14 Monate/Auszahlungen zustehen. Zwei davon gehen schon für dein Mutterschaftsgeld drauf. Bleiben noch 12 zum Verteilen. Dann wird EG nach Lebensmonaten gezahlt. Mal angenommen, das Kind kommt am 15.09. Dann geht der erste LM vom 15.09. bis zum 14.10. Der dritte LM geht vom 15.11. bis 14.12. Wollte der Vater nun den 3. LM Elternzeit nehmen, dann hätte er von Mitte November bis Mitte Dezember "frei" und bekäme für die Zeit Elterngeld. Will der AG aber zB dass der Vater ab dem 01.11 bis zum 31.12. Elternzeit nimmt, dann betrifft das nicht nur den LM 3, sondern auch den LM 2 (nämlich vom 01.11 bis zum 14.11) und den LM 4 (ab dem 15.12. bis 31.12). Für die LM 2 und 4 würde der Vater ja euch Elterngeld wollen....und die beiden Monate würden dann bei der Mutter abgezogen. Die Mutter hat dann statt 12 nur noch 10 Monate EG zur Verfügung. Wenn der AG darauf besteht, und man als AN darauf eingehen möchte, dann Elternzeit ja, aber Elterngeld nein! ...ob ihr euch unbezahlte Elternzeit leisten könnt, müsst ihr selber wissen.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.09.2012, 23:19