Sehr geehrte Frau Bader,
Im Jahr 2016 war ich Schwanger und habe ab Januar Beschäftigungsverbot gehabt. Danach folgte Mutterschutz bis Dez da Kind Frühchen war. So hatte ich in diesem Jahr 27 Urlaubstage aus 2016 mitgenommen ins 2017. (Gesamt sind es 29 Tage pro Jahr, 2 hatte ich genommen )
Ab Januar 2017 arbeite ich wieder im gleichen Unternehmen! Nun bin ich seit 6 Juni in Elternzeit bis Einschließlich den 5 August!
Habe ende Juni fristgerecht gekündigt zum 31/08 da es leider nicht mehr gut ging
Fange am 01/09 wo anders an.
Habe 26 Urlaubstage schon genommen (zwischen Januar - 5 Juni) nun heisst es das mein Resturlaub 13 Tage sind.
Also 27 von 2016 und 12 von 2017. 39 - 26 genommen, 13 übrig.
Aber ich verstehe nicht warum ich im Jahr 2017 nur 12 Urlaubstage habe?
2,4 sind es pro Monat! Gekündigt zum 31/08. Bei der Elternzeit soweit ich weiß, werden die Urlaubstage pro vollen Kalendermonat gekürzt!
Das habe ich auch so der Personalabteilung geschrieben und die schreiben Urlaubsanspruch für 2017 hab ich nur für die Monate wo ich im Unternehmen angestellt bin. Also 12 Tage. (Denke es wird vom.Januar - Mai gerechnet )
Stimmt das??
Können Sie mir da weiterhelfen bzw was stimmt da??
Herzlichen Dank!!!
von
Chrisi81
am 18.07.2017, 11:17
Antwort auf:
Urlaubstage
Hasllo,
das hängt vom Vertrag ab. Bitte darin mal zu dem Thema lesen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2017
Antwort auf:
Urlaubstage
Hi!
Normalerweise würde bei einer Kündigung nach dem 30.06. der volle Jahresurlaub "anfallen". Der AG kann aber eine entsprechende Klausel (pro rata temporis-Klausel) einfügen, die genau das verhindert. Schau mal in deinem Vertrag nach.
von
cube
am 18.07.2017, 12:44
Antwort auf:
Urlaubstage
Hallo, danke für die Antwort!
Das mit den vollen Urlaubsanspruch hab ich auch gelesen wenn die Kündigung nach dem 01/07 antritt.
Leider finde ich nichts im Vertrag. Nur das es 29 Urlaubstage sind (tariflich )
Aber ich verstehe das nicht wieso ich die kompletten Monate, Juni, Juli & August keinen Urlaubsanspruch habe!
von
Chrisi81
am 18.07.2017, 13:32
Antwort auf:
Urlaubstage
Hallo,
Habe ich dich richtig verstanden?
Du warst bis Dezember im Mutterschutz und hast die Monate Januar bis Mai gearbeitet und bist seit Juni in Elternzeit, arbeitest derzeit nicht in Elternzeit.
Wegen Elternzeit dürfte dann nur für Juli Urlaubsanspruch gekürzt werden, denn im Juni und August hast du ja einige Tage gearbeitet. Müssten also 7x2.4 sein.
Den Rest des Jahres hast du gearbeitet, oder?
Luvi
von
luvi
am 18.07.2017, 16:50
Antwort auf:
Urlaubstage
Hi Luvi,
Ja genauso! Im Juni die ersten Tage hab ich gearbeitet und bin in Elternzeit bis Anfang August. Dann wieder auf Arbeit bis 31/08.
So meine ich auch das ich für 7 Monate Anspruch habe aber es heißt nur für die Monate wo ich voll gearbeitet habe.
Also von Januar - Mai. 5 × 2,4 = 12 Tage sagt die Personalabteilung!
Finde das stimmt nicht :(
von
Chrisi81
am 18.07.2017, 21:35
Antwort auf:
Urlaubstage
Hallo,
Paragraph 17 Absatz 1 BEEG.
Dort heißt es, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat kürzen kann, wenn der Arbeitnehmer in Elternzeit ist.
Das bedeutet also, dass er Monate, in denen du zum Teil arbeitest, nicht kürzen kann.
Luvi
von
luvi
am 18.07.2017, 22:58