Hallo Frau Bader, meine Frau arbeitet seit dem 22.05.2016 nach einem Jahr Elternzeit wieder bei ihrem AG mit 20/Woche. Sie hat laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, also 22 Tage anteilig für 2016. Als der Urlaub für dieses Jahr festgelegt wurde, wurde meine Frau nicht berücksichtigt, obwohl dem AG das Einstiegsdatum lange bekannt war. Da sie beim Zahnarzt arbeitet und dieser den Urlaub festgelegt hat sie nun eine Woche Urlaub im November und eine über Weihnachten und Sylvester. Die nicht genommen Urlaubstage werden am Ende des Jahres einfach ausbezahlt. Müssen wir das so hinnehmen? Vg Michael
von Michi_B am 11.07.2016, 15:45