Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Hallo Frau Bader, erhält man trotz Elternzeit Urlaub? Auf meiner Gehaltsabrechnung stehen die 30 Tage drin für 01.03.21-01.03.22 . Das ist meine Westerns jahr elternzeit. Ich bekam ein separates Schreiben das monatlich 1 Tag automatisch abgezogen wird ? Wie ist das ? Dann bleiben mir in jedem Jahr Elternzeit die restlichen Tage übrig und der Urlaub , den ich vor meinem Berufsverbot hatte , bleibt der auch , oder wird der einfach gelöscht ? Viele Grüße Tammi

von Tami05 am 08.04.2021, 17:44



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Hallo, für jeden Monat, den sie sich komplett in Elternzeit befinden, kann der Arbeitgeber anteilig den Urlaub kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2021



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Ich meinte mein erstes Jahr elternzeit ist die Zeit vom 1.3.21-1.3.22!!!

von Tami05 am 08.04.2021, 17:45



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Ich meinte ob mein Urlaubsanspruch vom Jahr im Berufsverbot bleibt , und wenn wie lange ? Bis nach der elternzeit ? Kann ich diesen mir auszahlen lassen wenn ich fristgemäß nach elternzeit kündige oder kann der AG diesen einbehalten ?

von Tami05 am 08.04.2021, 17:48



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Für die Zeit, in der du im Beschäftigungsverbot warst, hast du Anspruch auf Urlaub. Diesen kannst du nach der Elternzeit nehmen. Kündigst du zum Ende der Elternzeit, dann wird dir der Urlaub ausgezahlt.

von LilaLaune123 am 08.04.2021, 19:08



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

Urlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Ist gesetzlich geregelt.

von Port am 08.04.2021, 21:07



Antwort auf: Urlaubstage in Elternzeit / resturlaub vor BV

urlaubstage bekommst du für alle monate, die du NICHT komplett in elternzeit warst. also auch im bv. nehmen kannst du den urlaub bis zum ende des folgejahres, in welchem du aus der ez zurückkommst. auszahlen geht nur, wenn das arbeitsverhältnis endet. arbeitest du tz in ez erwirbst du neuen urlaub, den du in dieser phase nehmen kannst. der vollzeit urlaub bleibt eben solange stehen, bis du ohne elternzeit weiterarbeitest (bzw. bis zum ende des folgejahres)

von mellomania am 08.04.2021, 21:13



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