Hallo!
Ich habe heute ein Beschäftigungsverbot erhalten, und habe von 34 Tagen im Jahr noch 30 Urlaubstage über. Meine Chefin hat gesagt, da ich ab 8.08.2011 in Mutterschutz bin, bekomme ich meinen Urlaub ausbezahlt da ich Ihn ja nicht mehr nehmen kann. Können sie mir sagen ob ich die gesamten 30 Tage bekomme, oder wird das irgendwie berechnet, bis zum Mutterschutz oder so??? Und mich hätte interessiert, da ich keine bestimmten Std. im Monat habe, also ich bekam bezahlt was ich gearbeitet habe.....ob mir dann vom letzten halben Jahr die Std. zusammen gerechnet werden und ein Durchschnittslohn ausgerechnet wir, wenn ich Urlaub hatte oder Frei war, bekam ich immer 3,2Std. pro Tag berechnet... Danke schon mal für die Antworten. SSW11
Mitglied inaktiv - 01.03.2011, 18:02
Antwort auf:
Urlaubstage auszahlung..
Hallo,
1. Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich den Monat, in dem der Mutterschutz endet
2. Der Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, erst zum Ende des Vertrages, sondern muss genommen werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2011
Antwort auf:
Urlaubstage auszahlung..
Hallo,
also, zum einen hast Du Urlaubsanspruch bis einschließlich 31.10.2011 (Ende des Mutterschutzes), es sei denn Dein Kind kommt später als erwartet (wenn Du mit den 8 Wochen nach Entbindung über den 31.10. hinauskommst (was bei Dir ja schon mit nur einem Tag übertragen der Fall wäre), dann hast Du auch für den November noch VOLLE Urlaubsansprüche).
Ausgezahlt wir der Urlaub allerdings nur wenn Du nach der Elternzeit nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt bist, Dein Vertrag also ausläuft bis Du wieder kommen würdest.
Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, dann darf der Urlaub nicht verfallen, und Du kannst ihn bis zum Ende des Jahres nehmen das auf das Jahr folgt in dem Du aus der Elternzeit zurückkommst (wenn Du also z.B. 1 Jahr Elternzeit nimmst, dann kannst Du den Urlaub bis 31.12.2013 nehmen bevor er verfällt - nimmst Du z.B. 2 Jahre Elternzeit, dann hast Du bis zum 31.12.2014 Zeit den Urlaub zu nehmen.)
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.03.2011, 08:32
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Urlaubstage auszahlung..
Hallo,
1. Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich den Monat, in dem der Mutterschutz endet
2. Der Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, erst zum Ende des Vertrages, sondern muss genommen werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2011
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Urlaubstage auszahlung..
Oh ich hab aber nen festen Arbeitsvertrag seit August2010 also unbefristet!
Und meine Chefin hat mit dem Lohnbüro telefoniert, und die meinten ich bekomme den Urlaub ausbezahlt, da ich Ihn dieses Jahr ja eh nicht mehr nehmen kann??? Hmmmmmmm....... komisch!!!
Mitglied inaktiv - 02.03.2011, 19:38
Antwort auf:
Urlaubstage auszahlung..
§ 17 Abs 2 BEEG:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden
Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.03.2011, 20:06