Sehr geehrte Frau Bader,ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot. danach würde ich für ein Jahr in Elternzeit gehen. Den Resturlaub den ich jetzt 2017 habe und der mir in Elternzeit besteht kann ich diesen in 2018 und 2019 nutzen oder verfällt dieser?bitte geben Sie mir dazu die genaue Gesetzesvorlage bzw Rechtsprechung, da mein Arbeitgeber momentan diesbezüglich nicht einsichtig ist bzw den Urlaub nur per Antrag gewähren möchte. Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
von Annec am 05.07.2017, 09:52