Frage: Urlaubstage Verfall?

Sehr geehrte Frau Bader,ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot. danach würde ich für ein Jahr in Elternzeit gehen. Den Resturlaub den ich jetzt 2017 habe und der mir in Elternzeit besteht kann ich diesen in 2018 und 2019 nutzen oder verfällt dieser?bitte geben Sie mir dazu die genaue Gesetzesvorlage bzw Rechtsprechung, da mein Arbeitgeber momentan diesbezüglich nicht einsichtig ist bzw den Urlaub nur per Antrag gewähren möchte. Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort

von Annec am 05.07.2017, 09:52



Antwort auf: Urlaubstage Verfall?

Hallo, § 17 BEEG, nein verfällt nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2017



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