Hallo,
im Frühjahr 2014 erwarte ich mein erstes Kind. Im Anschluss möchte ich ein Jahr Elternzeit nehmen. Wie sieht mein Urlaubsanspruch für das Jahr 2014 aus? Erhalte ich die vollen 30 UT? Oder werden diese aufgrund von Elternzeit etc gekürzt?
Macht es Sinn, Resturlaub (aus 2012, oder sogar der o.g. Urlaub aus 2013) im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen (volles Gehalt, gemeinsame Zeit mit dem Kind ausschöpfen) und erst danach in Elternzeit zu gehen? Bliebe die Elternzeit bei 12 Monaten, oder würde sich diese dann um die genommenen Urlaubstage verkürzen? Ensteht mir durch diese Variante ein finanzieller Nachteil? Falls ja, welcher?
Ich freue mich auf eine Antwort.
von
Phyllis
am 03.09.2013, 16:02
Antwort auf:
Urlaubstage Elternzeit / Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013