Hallo Frau Bader, Ich stehe im Moment unter einem befristeten Beschäftigungsverbot (grund Mobing am Arbeitsplatz und Probleme bei der Gewichtszunahme) bis Anfang April, dass meine Fa auch bis zum Eintritt in den Mutterschutz verlängern möchte. Jetzt haben wir bereits vor der Ss eine einwöchige Urlaubsreise Ende April nach Spanien gebucht. Aus gesundheitlichen Gründen spricht im Moment nicht s gegen die Reise. Aber ich bin mir nicht sicher wie es rechtlich mit einer Urlaubsreise während des Beschäftigungsverbot aussieht? Was gibt es hier alles zu beachten? Über eine Antwort wäre ich dankbar. Mela
von MelasJames am 29.03.2016, 21:38