Hallo Frau Bader, ich habe vor meiner Schwangerschaft als Vollzeitkraft in einem Unternehmen gearbeitet. Nun möchte ich nach 2 Jahren Elternzeit als Teilzeitkraft mit 2Tagen pro Woche wieder einsteigen. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich aus meiner Vollzeitbeschäftigung noch 21 Tage Resturlaub habe. Diese würden jedoch entsprechend meiner Teilzeitbeschäftigung gekürzt. Meine Frage nun: ist das rechtens? Der Urlaub stammt doch aus meiner Vollzeitbeschäftigung. Darf der Arbeitgeber diesen kürzen weil ich als Teilzeitkräfte wieder komme? Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort!
von nizole24 am 28.10.2014, 18:08