Mein Mann hat vom 02.07 bis einsschließlich 01.09 Elternzeit genommen. Nun hat seine Firma ihm den Urlaub für 2 Monate anteilmäßig um 1/12 gekürzt. Also insgesammt 5 Tage. Ist dies rechtens? Schließlich sind ja der Juli und der September angefangen und der August nur ein voller Kalendermonat!?
Muss der Arbeitgeber kürzen oder ist das eine "Kann"-Bestimmung?
Vielen Dank
Gruß Farbenspiel
von
Farbenspiel
am 31.07.2012, 12:45
Antwort auf:
Urlaubskürzung in Elternzeit - was genau ist ein voller Kalendermonat ?
Hallo,
nur für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Das steht so im Gesetz.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2012
Antwort auf:
Urlaubskürzung in Elternzeit - was genau ist ein voller Kalendermonat ?
Der AG muss nicht, aber darf, den Urlaub in diesem Fall um 1/12 kürzen!
Denn wie du schon richtig erkannt hast, geht das nur für den August!
Hier ein Urteil dazu:
http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/1153/Elternzeit-Urlaubsanspruch-darf-nur-im-gesetzlich-vorgesehenen-Umfang-gekuerzt-werden/
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.07.2012, 12:54