Der Vater nimmt im 1. Lebensmonat und im 12. Lebensmonat Elternzeit.
Die Elternzeitmonate beginnen mitten im Monat. (25.09.-24.10.15 und 25.08.-24.09.16
Der anteilige Urlaub kann ihm nicht abgezogen werden, weil er in jedem Monat anteilig gearbeitet hat?
Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 13:40
Antwort auf:
Urlaubskürzung bei Elternzeit
Hallo,
keine Kürzung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2015
Antwort auf:
Urlaubskürzung bei Elternzeit
Hallo,
lies einfach nochmal das Gesetz:
Urlaub kann nur für VOLLE Kalendermonate die in die EZ fallen gekürzt werden.
Daraus ergibt sich: keine Kürzung.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 09.10.2015, 15:22
Antwort auf:
Urlaubskürzung bei Elternzeit
Das ist ja für den Arbeitgeber (ich bin ein Arbeitgeber) ziemlich bescheiden. Der Arbeitnehmer ist 2 Monat nicht da, hat aber trotzdem Urlaubsanspruch.
Völlig unverständlich.
Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 15:25
Antwort auf:
Urlaubskürzung bei Elternzeit
Hallo,
ist aber nun mal so...
Wenn Du das schon ungerecht findest:
Dann stell Dir mal mich vor:
Mutterschutz, danach sofort wieder arbeiten gegangen UND 12 Monate gestillt...
Heisst: voller Urlaubsanspruch obwohl mind. 8 Wochen (quasi 2 Monate), eheer 14 Wochen, nicht da UND noch eine Stunde zusätzlich pro Tag frei für weitere 12 Monate...
Mein AG hat es mit Humor genommen und ICH bin auch währen meiner Abwesenheit deshalb trotzdem zur Verfügung gestanden... es ist ein Geben und nehmen!
Er hat die Gesetze nicht geamcht und auch den Geburtstag seines Kindes vermutlich extra so geplant...
LG
Désirée
von
desireekk
am 09.10.2015, 16:32