Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn ist im Februar geboren. Mein Mutterschutz ging bis April. Den mir bis dahin zustehenden Urlaub habe ich schon vor Antritt meines Mutterschutz genommen, so dass ich schon im Dezember Zuhause war.
Mein AG zahlt immer im Juni das Urlaubsgeld aus. Ich habe dieses Jahr leider nichts erhalten. Ist das so richtig?
Ich muss dazu sagen, dass ich im März 2012 meine Tochter bekommen habe und im Grunde die gleichen Bedingungen herrschten und ich Urlaubsgeld bekam.
Ich traue mich jetzt nur irgendwie nicht danach zu fragen. :-/
Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.
von
tajulein
am 30.08.2016, 06:39
Antwort auf:
Urlaubsgeld im Mutterschutz/Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2016
Antwort auf:
Urlaubsgeld im Mutterschutz/Elternzeit
Urlaubsgeld ist keine gesetzliche Regelung, daher gibt es hier keine pauschale Antwort.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr einen Tarifvertrag? Dann ist dort nachzulesen.
von
chrissicat
am 30.08.2016, 09:22