Urlaubsgeld im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeld im Beschäftigungsverbot

Ich bekomme immer im Mai Urlaubsgeld. Habe morgen einen Fa Termin und bekomme evtl. ein Bv ausgesprochen. Wird mir dadurch oder kann mir dadurch das Urlaubsgeld gestrichen werden? Wäre es sinnvoll bis Juni zu warten mit dem Bv? Danke für ihren Rat. Vlg tschudys

von tschudys am 18.05.2015, 09:33



Antwort auf: Urlaubsgeld im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich kenne die Voraussetzungen für Ihr Urlaubsgeld im Vertrag nicht. Normalerweise müssten Sie selber trotz Beschäftigungsverbot bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



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