Urlaubsgeld auszahlen lassen bei unbef. Vertrag ( trotz beschäftigungsver.)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeld auszahlen lassen bei unbef. Vertrag ( trotz beschäftigungsver.)

Guten Tag Frau Bader. Ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende 2014. Ich habe von meinem AG ein Berufsverbot erhalten und bin nun zu Hause. Urlaub habe ich für 2014 noch nicht genommen. Da mein AG mich unbefristet übernehmen müsste ( da ich schon diverse Verlängerungen hatte) ist es so und so unwahrscheinlich, dass ich dort wieder anfange. Da mein AG keine unbefr. Verträge ausgibt. Geburt unseres Kindes ist im Sept. 2014. Auf Nachfrage bei meinem AG sagte dieser, dass es Unverschämt sei einen Antrag auf Ausbezahlung des Urlaubs zu stellen, da ich nun schon zu Hause wäre und nicht mehr arbeite aber Geld erhalte und kein anderer Mitarbeiter dies tun würde. Meine Frage: 1. Darf ich einen Antrag stellen und muss der AG Urlaubsgeld ausbezahlen, da mein Vertrag Ende 2014 endet 2. Darf der AG es verweigern 3. Soll ich darauf verzichten, da es viele Abzüge gibt? Ich bin verunsichert und danke ihnen für ihren Rat. Vielen herzlichen Dank für ihre Mühe

von jabeev am 21.05.2014, 11:29



Antwort auf: Urlaubsgeld auszahlen lassen bei unbef. Vertrag ( trotz beschäftigungsver.)

Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Auszahlung ist aber erst dann möglich, wenn der Vertrag tatsächlich endet. Deshalb darf er den Antrag jetzt zu Recht ablehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



Antwort auf: Urlaubsgeld auszahlen lassen bei unbef. Vertrag ( trotz beschäftigungsver.)

Dein AG bekommt Deinen Lohn zu 100% von der Krankenkasse wieder. Umlage 2. Von daher soll er mal ganz ruhig sein. Der Urlaub steht Dir eh zu, und zwar bis Ende des Mutterschutzes. Er soll ihn jetzt bitte auszahlen, oder eben nach dem Mutterschutz. Wobei zweiteres ungünstig ist, da es dann mit dem Elterngeld verrechnet wird.

von Sternenschnuppe am 21.05.2014, 19:14



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