Sehr geehrte Frau Bader,
Ist es möglich, Resturlaub als Gehaltserhöhung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auszahlen zu lassen, so dass diese bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigt wird?
Es wre also auf der Gehaltsabrechnung keine Auszahlung des Urlaubsgeldes, sondern das Grundgehalt wäre für diese Zeit erhöht und es gäbe einen entsprechenden Anhang zum Arbeitsvertrag. Wichtig ist nur, ob es so bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird.
VIelen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
goldmarie88
von
goldmarie88
am 08.01.2016, 11:29
Antwort auf:
Urlaubsgeld Auszahlung Anrechnung für Elterngeld (ET 06.08.2016)
Hallo,
nein, das ist nicht möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2016
Antwort auf:
Urlaubsgeld Auszahlung Anrechnung für Elterngeld (ET 06.08.2016)
Hallo,
das dürfte schwierig sein, da Urlaub im laufenden Beschäftigungsverhältnis auch nicht einvernehmlich ausgezahlt werden darf. Wenn das als Gehaltserhöhung getarnt wird, klingt das für mich nach einer bewussten Täuschung und könnte als Betrug gewertet werden. Kaum vorstellbar, dass der AG dabei mitmacht.
LG
von
Lina_100
am 10.01.2016, 16:44