Nach dem Ender meiner Elternzeit Ende September diesen Jahres möchte ich meine Arbeitsstelle kündigen, da ich eine bessere Alternative für mich gefunden habe. Soweit ich mich erkundigt habe, muss ich die Kündigung drei Monate vorher einreichen. Nun habe ich gelesen, dass es unter diesen Umständen möglich ist, den nicht genommenen Resturlaub ausgezahlt zu bekommen. Wie ermittle ich die Anzahl der Tage und den Betrag? Und ist dieses Vorgehen üblich oder verzichtet man eher? Mir war das vorher nicht bekannt...
Danke und Lg,
Claudia
von
mariposa27
am 17.06.2014, 22:30
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2014
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Kündigung zum Ende der Elternzeit
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
von
mariposa27
am 18.06.2014, 22:48