Guten Morgen Frau Bader,
ich benötige dringend Rat in Bezug auf das Urlaubsentgelt nach meiner Elternzeit.
Hier kurz die Fakten:
-1. Kind geboren am 5.8.2015
-Elternzeit Endet nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber am 1.4.17
-Vollzeit Arbeitstätigkeit vom 2.4.-16.4.17
-Neuer Mutterschutz beginnt am 17.4. und endet am 21.4.17 (Zwillinge)
Mein Arbeitgeber hat mir für die 9 Arbeitstage nun Urlaub angeboten, in dem ich eine Urlaubsentgeltzahlung erhalten soll.
Ab 17.4. wurde mir Mutterschaftsgeld zugesichert.
Wie hoch wird dieses Urlaubsentgelt sein?
Es handelt sich um neuen Urlaub (Insgesamt 9 von 13 Tagen, die sich aufgrund des neuen Arbeitsverhältnisses bis Ende des Mutterschutzes ergeben) und NICHT um Resturlaub aus der Zeit vor meinem 1. Kind.
Ich habe gelesen, dass sich der Urlaubsentgeltanspruch aus dem Durchschnitt der letzten 13 Arbeitswochen ergibt - muss ich hier dann mit einer 0 Euro Zahlung rechnen? Sollte es so sein, würde ich einen Krankenschein einreichen - ich muss leider im Moment eh schon liegen und wäre nicht arbeitsfähig. Dann müsste mir mein Arbeitgeber doch das volle Gehalt zahlen, oder?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
von
Minimaeusi
am 03.03.2017, 09:35
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Elternzeit
Hallo,
sowie, ich versteh das nicht so ganz.
Er möchte, dass sie für die Tage Urlaub nehmen? Ihre Frage ist jetzt, wie hoch der Lohn für diese Zeit ist? Anteilig so hoch, wie für die Zeit, in denen der Urlaub entstanden ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Elternzeit
Irgendwie musst du dich mit deinen Daten vertan haben. Wenn der Mutterschutz am 17.4. beginnt, kann er unmöglich am 21.4. zu Ende sein.
Deine Elternzeit endet nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber(?) am 1.4.17. Hattest du deine 1. Elternzeit denn bis 1.4.17 mitgeteilt? Weil wann deine Elternzeit endet hängt ja nicht vom Arbeitgeber ab sondern von deiner Elternzeitmitteilung an den Arbeitgeber.
Wegen deinem Urlaub brauchst du aber keine Angst haben. Der wird analog zu deinen vertraglichen Bedingungen bezahlt. Hast du beispielsweise einen Vollzeit-Vertrag, bekommst du auch deine Urlaub in Vollzeit bezahlt.
"Sonst würde ich einen Krankenschein einreichen" ist keine Option!
von
chrissicat
am 04.03.2017, 09:34
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Elternzeit
Da hab ich mich vertippt - der Mutterschutz endet wegen den Zwillingen voraussichtlich am 21.8.17.
Die Elternzeit hatte ich so eingereicht bis 1.4.17. und die wurde von meinem Arbeitgeber so bestätigt (das ist bei uns leider nicht immer ganz selbstverständlich und mit Kampf verbunden - auch wenn das Recht auf Seiten der Mutter ist).
Warum ist Deiner Meinung nach der Krankenschein keine Option? Ich hänge jetzt nicht an dem Urlaub, weil der bei uns eh verfallen würde - also bitte nicht falsch verstehen. Meine Ärztin würde mich für den Zeitraum auch krank schreiben, weil ich jetzt schon liegen muss und starke gesundheitliche Probleme habe. Ich würde diese Option allerdings wirklich nur ungern in Anspruch nehmen.
von
Minimaeusi
am 04.03.2017, 09:51
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Elternzeit
Oh, sorry! Da hatte ich was überlesen, du hattest ja geschrieben, dass du eigentlich arbeitsunfähig bist. Dann kannst du dich natürlich auch krankschreiben lassen.
Dein neuer Urlaub darf dadurch aber nicht verfallen, dieser wird dann auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen.
von
chrissicat
am 04.03.2017, 21:27
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Elternzeit
Die Option würde ich allerdings nur ungern ziehen :-(
Bist Du Dir sicher, dass der neue Urlaub nach der Elternzeit voll vergütet werden wird? Ich hab nur wirklich Bedenken, dass der Durchschnitt von 13 Arbeitswochen zu Grunde gelegt wird und ich dann eben kein Geld bekomme und auch während des Mutterschutzes dann weniger.
Aus der 1. Elternzeit kehre ich in meinen Vollzeitvertrag zurück.
von
Minimaeusi
am 05.03.2017, 17:34