Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

Hallo Frau Bader, ich habe da auch eine Frage. Mein voraussichtlicher ET ist der 26.04.2015 und mein befristeter Vertrag läuft Ende Oktober 2015 aus. Habe insgesamt 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr, Habe eine Kürzungsklausel, sodass ich in diesem Jahr (bis Ende Oktober) 25 Tage Urlaub habe. Eigentlich sollte ich ab dem 03.02.2015 in Urlaub gehen, da ich noch 3 Tage von 2014 habe und im Anschluss bin ich im Mutterschutz. Habe jetzt durch meinen AG erfahren, dass man meinen Urlaub während meiner EZ um 1/12 kürzen kann, die ich dann später ausgezahlt bekommen muss. Wie ist denn da die Sachlage? Ich möchte Nichts ausbezahlt bekommen, will nur meine 28 Tage Urlaub. Kann ich nicht einfach ingesamt 28 Tage Urlaub vor meinem Mutterschutz und EZ nehmen, oder habe ich jetzt doch nur 18 Tage Urlaub, weil ich Juli-Oktober in EZ bin? Bin sehr irritiert. Wie kann ich vorgehen? Und ab wann sollte ich mich arbeitslos bzw, arbeitsuchend melden, wenn ich 24 Monate EZ beantrage? Vielen Dank im Voraus für die nützlichen Antworten. Wenn Angaben fehlen sollten, bitte ich Sie diese zu erfragen. LG weiblich

von weiblich am 23.01.2015, 11:44



Antwort auf: Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2015



Antwort auf: Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

Für die Monate, die du komplett in Ez bist, hast du keinen Urlaubsanspruch.also keine 28 Tage. Und du solltest das Eg splitten lassen, damit du weiter krankenversichert bist oder nach einem Jahr musst du dich bei deinem Mann familienversichern lassen.

von sternenfee75 am 23.01.2015, 13:18



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