Hallo Frau Bader.Ich habe mal eine frage ich habe für das Jahr 2012 29 Urlaubstage.davon habe ich 3 genommen sind 26 rest urlaub.Bin schwanger in der 12 SSW und mein endbindungstermin ist der 13.10.12.am 31.8.12 ist mein letzter Arbeitstag habe ich anspruch auf meine 26 resturlaub die bis 31.8.12 zu nehmen oder darf meine Chefin die kürzen?
von
ib
am 23.03.2012, 16:03
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Anteilig, also je 1/12
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Ist dein Entbindungstermin der 13.10, dann reicht dein Mutterschutz bis in den Dezember hinein. Da darf der Jahresurlaub nicht gekürzt werden.
Denn Urlaub darf nur für Monate gekürzt werden, die man komplett in Elternzeit war.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.03.2012, 16:58