Hallo!
Ich gehe ab dem 01.08.2012 wieder arbeiten.
Meine Tochter ist am 12.08.2010 geboren.
Ich hatte vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot und habe meinen Jahresurlaub nicht in Anspruch genommen.
Wieviel Tage stehen mir noch anleilig zu?
Mfg N. Herschel
Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 17:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Die Tage für die Monate August bis Dezember 2012.
Weil du diese Monate komplett gearbeitet hast.
Macht beim Jahresurlaub von 24 Tagen:
24/12 = 2 Tage pro Monat = 2x5 (Monate) = 10 Tage für 2012.
Etwas besser wäre es, wenn du am 31.07. wieder anfangen würdest.
Denn dann bekämst du auch den Urlaub für Juli = 6x2 Tage = 12 Tage für 2012.
Achso, ich seh grad du meinst den alten Urlaub.
Dein Mutterschutz ging bis in den Oktober, also bekommst du für 10 Monate Urlaub.
Macht bei 24 Jahresurlaub insgesamt 20 Tage Urlaub.
(Weiß ja nicht, wieviel du davon schon genommen hast?)
Den alten Urlaub kannst du übrigens auch noch im nächsten Jahr nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.01.2012, 19:07