Frage: Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, Folgende Situation: Seit 26. Januar 2015 in Mutterschutz (ET 15.03.2015 ( vorauss. ET war 09.03.) Seit April 2016 Teilzeit in Elternzeit bis 17.03.2017 Neuer Mutterschutz beginnt 08.03.2017 ( vorauss. ET 18.04.2017) Urlaubsanspruch aus 2015 aus Vollzeittätigkeit 4,5 AT (40h an 5 AT pro Woche) Urlaubsanspruch 2017 sind 15 AT aus Teilzeittätigkeit (25h an 5 AT pro Woche) 1. AG möchte daß kompletter Urlaub vor neuem Mutterschutz genommen wird oder ausbezahlen (AG möchte dies erledigen und nicht weiter übernehmen zwecks notweniger Rückstellungen) 2. Müssen die Urlaubstage aus Vollzeit umgerechnet werden (4,5x8÷5)=7,2 Teilzeittage (Ich hatte hier gelesen habe, daß bei Auszahlung Vollzeitgehalt genommen werden muss) 3. Habe ich wenn ich die Elterzeit zum 07.03. beende für den Mutterschutz wieder Anspruch auf Urlaub gemäß Vollzeit? 4. Gibt es Quellen welche ich dem AG vorlegen kann? Vielen Dank Mädele

von Mädele am 03.01.2017, 13:06



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, 1. Auszahlung nicht möglich 2. Wenn der VZ-Urlaub genommen wird muss auch VZ-Urlaub vergütet werden 3. Ja 4. BUrlG u BEEG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2017



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