Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endete am 22.07.11, somit begann mein Job für mich am 25.07.
Ich bin wieder schwanger und mein letzter Arbeitstag ist der 13.12.
Mein Jahresurlaubsanspruch beträgt 25 Tage. Mein AG hat mir 10 Tage Urlaub für diesen Zeitraum gewährt.
Das kann nicht richtig sein, oder?
Steht mir nicht auch noch der Urlaub aus dem letzten Mutterschutz zu? (Die Entbindung war am 27.05.2010). Das wären ja nochmal 6 Tage, oder?
Und kann ich nicht auch den Urlaub für diesen Mutterschutz ebenfalls dazu nehmen?
Im Vorraus vielen Dank
Kathrin
von
Katti1981
am 28.07.2011, 12:16
Antwort auf:
Urlaubsanspruch zwischen 2 Elternzeiten
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011