Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich haben einen 13 Monate alten Sohn. Ich bin noch zu Hause in Elternzeit.
Gestern (Dienstag) ging ich Aufgrund von Schmerzen zum Arzt. Der Befund muss operativ entfernt werden. Die OP wurde vom Arzt für diesen Freitag vorgesehen.
Mein Mann hat heute (Mittwoch) mit seinem Chef gesprochen. Er bräuchte am Freitag Urlaub um unseren Sohn zu betreuen.
Der Chef weigert sich aber strickt, wegen Urlaubszeit usw.
Ist das rechtens? Ich habe keine andere Betreuungsmöglichkeit und weiß jetzt nicht recht was ich tun soll.
Vielen Dank für Ihre Info
Gruß, Steffi
von
Steffi S. 87
am 21.08.2019, 14:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch zur Kinderbetreuung
Dann lasst das über "Haushaltshilfe" laufen: Dein Arzt stellt dir eine Bescheinigung aus, dass du aufgrund einer OP nicht in der Lage bist, Kinderbetreuung und Haushalt zu wuppen und es deshalb erforderlich ist, dass dein Mann die Betreuung und Versorgung übernimmt. AG von deinem Mann zahlt den Tag nicht und ihr bekommt das Geld von deiner Krankenkasse. Positiver Nebeneffekt: Dein Mann spart den Urlaubstag ;)
von
KielSprotte
am 21.08.2019, 14:51
Antwort auf:
Urlaubsanspruch zur Kinderbetreuung
Wenn der Arbeitgeber den regulären Urlaubstag ablehnt, bezweifle ich, dass er einen Tag unbezahlten Urlaub genehmigt. Auch unbezahlte Urlaub geht nicht ohne Genehmigung des Arbeitgebers.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 21.08.2019, 20:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch zur Kinderbetreuung
Das ist wie eine Krankschreibung, das muss er nicht genehmigen.
von
KielSprotte
am 22.08.2019, 07:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch zur Kinderbetreuung
Hallo,
das regelt § 616 BGB.
Danach muss der AG freistellen, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen. Frage ist also, ob die OP unaufschiebbar weil dringend ist oder auch zu Zeiten durchgeführt werden kann, wenn es betrieblich besser passt.
Liebe Grüße
NB
von
Mucksilia
am 22.08.2019, 10:42