Hallo,
ich habe 28 Urlaubstage pro Jahr. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.06.2015. Wieviel Urlaub steht mir für dieses Jahr zu?
Ich bin auch auf 19 Tage Urlaub gekommen. Da ich aber nur bis Ende April arbeite, ist mein Chef der Meinung, dass mir der Urlaubsanspruch auch nur bis dahin zusteht. Er geht von 9 Tagen Urlaub aus.
Den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes könnte ich dann nach dem EU nehmen. Ist das so richtig? Kann ich den Urlaub nicht jetzt schon nehmen? Was passiert, wenn ich evtl. nicht mehr zurück in die Firma komme oder noch ein 2. oder 3. Kind hinterher kommt?
Mitglied inaktiv - 27.03.2015, 11:21
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2015