Urlaubsanspruch vor Mutterschutz trotz Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz trotz Krankheit

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 08.05.2015. Ich bin zur Zeit noch krank geschrieben und meine frauenärztin will mich eigentlich weiterhin bis zu Beginn des Mutterschutzes krank schreiben. Jetzt habe ich aber noch Urlaubsanspruch für 2015 sowie 5,5 Tage Resturlaub aus 2014, die ich aus Gründen der Krankheit nicht nehmen konnte. Ich werde mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen, evtl. auch 3 Jahre. Muss man direkt nach dem Mutterschutz die Elternzeit nehmen? Ist es richtig, dass mir 18 Tage (17,5=18? rundet man halbe Tage???) von 30 Tagen in 2015 zustehen, wenn ab 03.07.15 der Mutterschutz beendet ist und ich direkt in Elternzeit gehen würde? Wie wirken sich angefangene Monate auf den Urlaubsanspruch aus? Wenn ich 2 Jahre EZ nehme, stehen mir dann ja 2016 keine Urlaubstage mehr zu, richtig? Erst wieder wenn ich nach dem 2. Jahr in 2017 wieder arbeiten gehen würde, bekäme ich anteilig in dem Jahr Urlaub? Wann verfällt Urlaub, wenn ich 3 Jahre EZ nehme? Kann ich meinen Urlaubsanspruch aus 2014/2015 vor dem Mutterschutz komplett nehmen, auch wenn ich direkt zuvor noch krank geschrieben war? Was ist wenn sich der Geburtstermin noch ändert und sich demnach auch die Mutterschutzfristen? Ich bin etwas verunsichert, da ich durch Krankheit keinen Erholungsurlaub hatte und vermutlich auch weiterhin nicht arbeiten kann. wenn ich dann auch noch 3 Jahre in EZ gehen sollte möchte ich nicht dass mein Urlaubsanspruch irgendwie verfällt, sondern dann würde ich den Urlaub aus 2014/2015 schnellstmöglich vorher nehmen. Ich hoffe Sie könne mir weiterhelfen.

von Tommys am 12.01.2015, 12:22



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz trotz Krankheit

Hallo, wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie den Urlaub nicht nehmen. Es ist auch nicht sinnvoll, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen, denn dann verschenken Sie Elterngeld. besser ist es, den Urlaub in Anschluss an die Elternzeit zu nehmen. Verfallen tut dieser erst im Jahr zwei nach Beendigung der Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz trotz Krankheit

Hallo, Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich bin ja nur bis 03.02. krankgeschrieben. Ich könnte dann ja schon meinen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen oder? Und habe ich dann wie im meiner ersten Mail beschrieben in 2015 die ~18 Tage, wenn ich bis 03.07.15 im Mutterschutz bin? Zählt der angefangene Monat Juli dann noch mit? Da ich voraussichtlich über 2 Jahre Elternzeit nehme würde der Urlaub ja sonst verfallen. Lieben Dank

von Tommys am 13.01.2015, 11:41



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