Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 08.05.2015. Ich bin zur Zeit noch krank geschrieben und meine frauenärztin will mich eigentlich weiterhin bis zu Beginn des Mutterschutzes krank schreiben. Jetzt habe ich aber noch Urlaubsanspruch für 2015 sowie 5,5 Tage Resturlaub aus 2014, die ich aus Gründen der Krankheit nicht nehmen konnte. Ich werde mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen, evtl. auch 3 Jahre. Muss man direkt nach dem Mutterschutz die Elternzeit nehmen? Ist es richtig, dass mir 18 Tage (17,5=18? rundet man halbe Tage???) von 30 Tagen in 2015 zustehen, wenn ab 03.07.15 der Mutterschutz beendet ist und ich direkt in Elternzeit gehen würde? Wie wirken sich angefangene Monate auf den Urlaubsanspruch aus? Wenn ich 2 Jahre EZ nehme, stehen mir dann ja 2016 keine Urlaubstage mehr zu, richtig? Erst wieder wenn ich nach dem 2. Jahr in 2017 wieder arbeiten gehen würde, bekäme ich anteilig in dem Jahr Urlaub? Wann verfällt Urlaub, wenn ich 3 Jahre EZ nehme? Kann ich meinen Urlaubsanspruch aus 2014/2015 vor dem Mutterschutz komplett nehmen, auch wenn ich direkt zuvor noch krank geschrieben war? Was ist wenn sich der Geburtstermin noch ändert und sich demnach auch die Mutterschutzfristen? Ich bin etwas verunsichert, da ich durch Krankheit keinen Erholungsurlaub hatte und vermutlich auch weiterhin nicht arbeiten kann. wenn ich dann auch noch 3 Jahre in EZ gehen sollte möchte ich nicht dass mein Urlaubsanspruch irgendwie verfällt, sondern dann würde ich den Urlaub aus 2014/2015 schnellstmöglich vorher nehmen. Ich hoffe Sie könne mir weiterhelfen.
von Tommys am 12.01.2015, 12:22