Liebe Frau Bader,
ich bin ein wenig am verweifeln welche Rechte mir zustehen und hoffe auf Ihre Hilfe. Mein Geburtstermin ist der 21.02.2018. Mein Resturlaub für 2017 sind 8,25 Tage sowie bisher entstandene 40,25 Überstunden. Der Jahresgesamturlaub beträgt bei einer 36 Stunden Woche Vollzeit 21 Stunden. Ab wann darf ich nun wirklich zu Hauses bleiben wenn ich Überstunden und Urlaubsanteil vorher nehmen möchte? Anfang Dezember ? Ich würde gerne ersteinmal 1 Jahr zu Hause bleiben. Darf ich nun anteilig neuen und alten urlaub vorweg nehmen oder könnte mein Chef das auch anders betrachten und mir vorgeben wann ich zu gehen habe und darauf bestehen das diese Überstunden und alter Urlaubsanspruch erst danach genommen werden ? Wie bin ich rechtlich abgesichert dass ich mit einem guten Gefühl gehen kann ? Ich hab immer alles für die Firma getan und arbeite auch jetzt mehr als ich dürfte und würde somit gerne wenigstens auf das bestehen was mir wirklich sicher zusteht. Können Sie mir bitte weiterhelfen ? Herzlichen Dank
von
Hanni2017
am 15.09.2017, 12:23
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
Hallo,
lesen Sie bitte die Hinweise.
Ich kann hier keine Einzelfall-Berechnungen durchführen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
Ihr MuSchu müsste am 10.1.18 beginnen, also ist Ihr letzer offizieller Arbeitstag der 9.1.18. Das steht übrigens im Mutterpass!
Wie Sie Ihre Stunden und Urlaubstage abfeiern müssen Sie schon selbst mit dem Chef abklären. Sie haben noch ein gutes 1/4-Jahr Zeit hierfür.
Einfach Zuhause bleiben dürfen Sie natürlich nicht einfach früher ... Urlaub muss wie immer beantragt und genehmigt werden!
Bei Ihrer Rechnung mit den Vollzeit/Urlaub Stunden blicke ich nicht durch...
Und was meinen Sie mit neuem Urlaub?
Für den Mutterschutz steht Ihnen voller Urlaub zu.
"Neuen Urlaub", welcher in EZ entsteht muss Ihr Chef Ihnen nicht vorher gewähren!
Natürlich steht Ihr Urlaub und Ihre Überstunden (sofern dokumentiert und nicht im Vertrag abgegolten) Ihnen zu... Warum reden Sie nicht mit dem/der Zuständigen und planen?
von
Kristiiin
am 15.09.2017, 13:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
Meinen Sie ich würde hier diese Frage stellen wenn es so einfach wäre ? Nach meiner Information (Steuerberaterin) dürfte ich Anfang Dezember gehen. Nach Aussage meines Chefs erst Ende Dezember. Soll ich jetzt einfach schlucken und akzeptieren ? Da darf ich doch bitte höflich um Hilfe bzw. eventuelle Information bitten.
von
Hanni2017
am 15.09.2017, 14:14
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
Du bekommst Urlaub für jeden Monat den du im Mutterschutz bist, sprich also für die 6 Wochen vor Geburt und für die 8 Wochen danach. Allerdings muss der AG den Urlaub der nach der Geburt entsteht nicht vorher gewähren. Er kann auch darauf bestehen das du diesen erst nach der EZ nimmst. Solange du einen Tag des Kalendermonats im Mutterschutz bist, erhälst du anteilig den vollen Urlaubsanspruch für den Monat. Nur ganze Monate die du in EZ bist können gekürzt werden.
Und ich denke mal Du meinst 21 Tage nicht 21 Stunden Urlaubsanspruch, oder?
Überstunden dagegen muss der AG dir nicht jetzt gewähren abzufeiern. er kann dir die auch auszahlen oder sagen das du diese nach der EZ zu nutzen hast, genau wie eben den nachgeburtlichen Mutterschutz. bezüglich Überstunden und Regelung musst du mal schauen was bei dir im Arbeitsvertrag steht.
Wenn ich einen Tipp geben darf, melde 2 Jahre EZ an und sag dem AG du planst nach einem Jahr in TZ von bis zu 30 Std wieder zu kommen. Nimmst du weniger wie ein Jahr EZ und hast keine Kinderbetreuung, dann kannst du die EZ nur mit Zustimmung des AG verlängern. Nur wenn du mindestens 2 Jahre nimmst brauchst du nicht das OK um zu verlängern. Davon ab hast du selbst dann wenn du innerhalb der EZ arbeitest vollen Kündigungsschutz. Und 30 Std statt 36 Std macht kaum den kohl fett, da dürften die Vorteile - gerade wenn es jetzt schon Stress mit dem Chef gibt - bei weitem ober liegen. Und sollte der Chef dann richtig doof kommen, kannst du mit dessen Zustimmung auch innerhalb der EZ woanders arbeiten - damit dann in Ruhe dir was neues suchen.
Mitglied inaktiv - 15.09.2017, 16:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
@Danyshope: VIELEN HERZLICHEN DANK ! Jetzt bin ich schlauer ! Genau so etwas habe ich gemeint mit MUSS oder DARF der Chef .... & ja - natürlich waren 21Urlaubstage gemeint. Sorry :) .... So kann ich nun auch die Berechung meines Chefs nachvollziehen. Auch herzlichen Dank für den Tipp ! Jetzt weiss ich worauf ich mich einstellen muss. So ist das halt mit den Angestellten die Überstunden schieben und immer da sind und wenn sie dann mal meinen es wäre eine faire Rechnung die Überstunden dann auch vorher zu nehmen kommt das große Danke für die tolle Arbeit ....
von
Hanni2017
am 15.09.2017, 18:02