Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch. Im November 2010 begann mein BV und ich hatte noch 9 Urlaubstage. Im Juli 2011 kam unsere Sohn und ich ging in Elternzeit welche im Juli 2012 endet. Bleibt mein Urlaub von 2010 mit ) Tagen sowie 2011 mit 24 Tagen und 2012 mit 24 Tageb bestehen oder habe ich keinen Anspruch mehr darauf nach der Elternzeit? Danke für ihre Antwort

von löwe86 am 19.09.2011, 18:17



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Den Urlaub kann man noch im Jahr nehmen, in dem die Ez endet u in dem Folgejahr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2011



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Urlaub darf nur abgezogen werden für Kalendermonate, die man komplett in Elternzeit war. Für 2010 bleiben also die 9 Tage. Für 2011 (wenn dein Mutterschutz bis September ging): Jahresurlaub / 12 * 9 (bis September) Für 2012: Jahresurlaub / 12 * 6 (Juli - Dez) Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.09.2011, 19:46



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Mh Sorry das verstehe ich nicht so ganz :( Wie viel habe ich dann wenn ich im Juli 2012 wieder anfange? Ja Mutterschutz bis 18 September 2011.

von löwe86 am 20.09.2011, 07:39



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hast du einen Jahresurlaub von 24 Tagen? Dann gibts es für 2011: 24 Tage Jahresurlaub geteilt durch 12 = 2 Tage pro Monat Du bekommst Urlaub für 9 Monate, denn du bist erst ab Oktober komplett in Elternzeit = 2 (pro Monat) mal 9 (Jan-Sep) = 18 Tage für 2011 Die gleiche Rechnung gibts auch für 2012. Du gehtst im Juli das erste Mal arbeiten, bist also von Jan-Jun komplett in Elternzeit. 24 Tage Jahresurlaub geteilt durch 12 = 2 Tage pro Monat Juli bis Dez = 6 Monate. Heißt: 2 (pro Monat) mal 6 = 12 Tage für 2012 Den Urlaub für 2011 kannst du bis Ende 2013 nehmen (also in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet und in dem Jahr danach) Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.09.2011, 08:44



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Vielen Danke für die Antwort,aber noch ne frage was ist mit dem urlaub von 2010 die 9 tage? hatte ja BV und konnte diesen nicht nehmen... mfg

von löwe86 am 21.09.2011, 08:55



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