Frage:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Guten Abend Fr bader.
Ich bin etwas verwirrt und bitte sie im Rat.
Ich habe von einer Freundin gehört das ich noch Urlaubsanspruch hätte. Es geht um folgendes.
Ich bin seid Dezember 2015 in BeschäftigungsVerbot gekommen. Mein Sohn kam am 5.7 15 zur Welt 1 Jahr Elternzeit beantragt. So ich bin dann nach 6 Monaten erneut schwanger geworden und auf Wunsch meiner Chefin sollte ich meine Elternzeit zum 1.6.17 beenden und bin somit erneut ins BV gekommen. Meine Tochter kam am 9.9.16 zur Welt und seid dem bin ich in Elternzeit.
Ich müsste ab 9.9.17 somit wieder arbeiten.
Jetzt habe ich mich auch etwas belesen und wenn ich es richtig verstanden haben steht mir noch der gesamte Urlaub von 2016 und 17 zu.(?)
Könne sie mir evtl weiter helfen. Und auch bis wann ich mein Urlaub einreichen muss oder ausgezahlt werden kann und vor allen wie viel es nun wirklich ist.
Ich danke Ihnen.
MfG
von
liene
am 16.05.2017, 16:32
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
ich stimme meinem Vorredner zu, dass es merkwürdig ist, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet haben und in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Dies ist nicht zulässig.
Grundsätzlich besteht aber weiter der Urlaubsanspruch für die Zeit des Beschäftigungsverbotes.
Üblicherweise hat man für die Elternzeit keine Ansprüche auf Urlaub, weil das Arbeitsverhältnis ja ruht.
Im Gesetz steht, der Arbeitgeber kann kürzen.
Dies wird er normalerweise auch tun.
Dies kann selbst verständlich auch im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Die daten können nicht stimmen.
Ansonsten, Urlaubsanspruch hat man nur in der zeit wo man im BV war, gearbeitet hat oder in den Mutterschutzzeiten. In der reinen Elternzeit nicht, außer man arbeitet in dieser eben.
Ich vermute man Du meinst Dez14 und nicht Dez15 wegen Beginn BV. dann wäre eben die Frage ob Du dein Jahresurlaub von 2015 komplett genutzut hattest und eben die zeit von Januar bis Ende Mutterschutz von Kind 1. danach warst Du scheinbar in EZ daheim. Da dort der Arbeitsvertrag geruht hat, hast Du aus der zeit auch keinen Urlaubsanspruch. Erst weider wo deine EZ geendet hat. was Dein AG damit zu tun hat verstehe ich allerdings nicht so recht - oder will es lieber nicht verstehen. Der hat nämlich absolut kein Mitsprachrecht, und sollte der dir geraten haben die EZ zu verkürzen damit du ins BV gehen kannst wegen Lohnzahlung, dann hätte der sich sogar strafbar gemacht. Und Du zudem auch. EZ beenden nur damit man dann ins BV geht, ohne arbeiten zu wollen ist nämlich Sozialbetrug. Aber aus der zeit und dem Mutterschutz hättest du dann auch weider Urlaubsanspruch. Für die zeit nach Mutterschutz bis Ende der jetzigen Elternzeit dagegen nicht - weil wie gesagt dein Arbeitsvertrag ruht.
Also nein, der gesamte Urlaub aus 2016 und 17 steht dir nicht zu. Nur ein Teil.
Mitglied inaktiv - 16.05.2017, 17:17
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Ich weiß nicht was du verstanden hast aber betrug hat hier schon mal keiner begangen ! Wenn es so wäre hätte sich unsere Dame der Rechtabteilung über die das alles läuft schon längst gemeldet ! Und sie selbst hat mir dazu geraten. Zudem bin ich auch nicht direkt uns bv gekommen sondern durch meine FA 1 Monat später !
Und zudem wollte ich keine Antwort von dir sondern von Fr bader !
Und ich weiß das mir noch Urlaub zusteht.
LG
von
liene
am 16.05.2017, 21:25
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
OT zum Urlaubsanspruch aus EZ:
Dany,
Habe heute gelernt, dass der AG den Urlaub kürzen KANN für jeden vollen Monat
EZ, er muss es nicht. Es gibt wohl AG, die gewähren den Urlaub komplett!
$17 Abs 1 BEEG
von
Tini_79
am 17.05.2017, 18:13
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Jep, kenne ich. Machen aber die wenigsten. Und ein Unternehmen mit eigener "Rechtsberatung" denke ich mal noch weniger. Die werden auf solche Klauseln schon achten, ist ja bei den meisten Arbeitsverträgen heute normal das auszuklammern.
Mag aber bei solch "netten" Rückmeldungen der Fragenden auch gar keine Hilfe mehr geben.
Mitglied inaktiv - 17.05.2017, 18:58
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Also mir hat eine Arbeitsrechtlerin gesagt, dass der AG einen darauf hinweisen muss, dass sich der Urlaub in EZ verkürzt. Tut er das nicht, besteht dieser voll.
von
Mella1307
am 17.05.2017, 20:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Danke so habe ich es auch heraus gelesen.
Und mein AG ist 1. Liebe dany... eine sehr nette und ehe familiäre Chefin und 2. Auch mit Hilfe über solche Dinge mit Beratern und sacvbarbeitern zur Sache.
Und eine "Hilfe" war mir deine Aussage nicht. Sorry
von
liene
am 18.05.2017, 09:32
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Ich habe meine Elternzeit nicht verkürzt um ins BV zukommen. Ich würde danach durch aufriss meiner Ks Narbe ins BV über meine Ärztin geschickt.
Wie kann ich vorgehen da in meinen Vertrag keine Regelung drin steht.
LG und danke
von
liene
am 18.05.2017, 21:30