Hallo,
ich bin derzeit etwas verwirrt, besonders, was meinen Resturlaub nach Elternzeit betrifft.
Meine Tochter kam als Frühchen am 16.3.2015 zur Welt.
Ich hatte 18 Wochen Mutterschutz nach Geburt.
Mit ihrer Geburt begann meine Elternzeit.
Nun zum Urlaubsanspruch.
Ich habe 30 Tage regulären Jahresurlaub.
Mein Chef meint, da ich bereits seit Geburt in Elternzeit war, gibt er mit nur für Januar bis März 2015 die 8 Tage.
Aber ich war bis 21. Juli 2015 im Mutterschutz.
"Überschreibt" die Elternzeit meinen Anspruch auf Urlaub, den ich in der Mutterschutzzeit hätte bekommen können?
Hätte ich erst mit Ende der Mutterschutzzeit den Beginn meiner Elternzeit angeben sollen? Aber dann lese ich überall, dass Elternzeit mit Geburt beginnt.
von
Moyashi
am 11.11.2015, 20:03
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Ja, Elternzeit beginnt ab Geburt. Denn die Mutterschutzzeit wird, ob man will oder nicht, auf die Elternzeit angerechnet.
Dennoch gilt die Mutterschutzzeit als Beschäftigungszeit!
Dafür gibt es dann auch Urlaub!
Er kann sich da mal von der Krankenkasse aufklären lassen!
Reichte dein Mutterschutz bis in den Juli, kann der Urlaub erst für die Monate August bis Dezember gekürzt werden (=5 Monate)
30 Tage Jahresurlaub = 2,5 Tage pro Monat
2,5 Tage x 5 Monate = 12,5
30 Tage Jahresurlaub - 12,5 Kürzung wg Elternzeit = 17,5 Tage, die auf 18 Tage aufzurunden sind!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.11.2015, 21:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Genau auf das Ergebnis bin ich auch gekommen.
Vielen Dank für die Bestätigung!
von
Moyashi
am 11.11.2015, 21:41