Hallo Fr.Bader!
Hatte vor Antritt meiner Elternzeit einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen.
Habe meinen Arbeitgeber schriftlich darum gebeten meinen Urlaub (hatte zuvor ein BV)auf die Zeit nach meiner Elternzeit(beantragt 2Jahre) zu verlegen.
Was er auch bewilligte.
Wieviel Urlaub steht mir nach 2 Jahren zu,da ich gehört habe das sich diese jeweils um 1/12 verkürzen.
Wieviel nach 3 Jahren wenn ich evtl.die Elternzeit um ein Jahr verlängere?
Mit freundlichen Grüßen
von
finni88
am 18.05.2014, 23:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet.
In der EZ nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
ich glaube, Du hast da was falsch verstanden.
Deine Urlaubstage werden nicht durch die Elternzeit gekürzt. Es ist also egal, wie lange Du Elternzeit nimmst. Du hast jetzt immer noch 28 Tage.
Während der Elternzeit erwirbst Du nur keinen neuen Urlaubsanspruch mehr dazu.
Luvi
von
luvi
am 19.05.2014, 08:03
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Urlaubsanspruch hat man fürs ganze Jahr. Der Mutterschutz ändert daran nix.
Aber der Anspruch kann gekürzt werden, für jeden Monat, den man komplett in Elternzeit ist.
Hast du Elternzeit (nach dem MuSchu) vom 22.10.2014 bis irgendwann in 2015, dann kann dein Urlaub für 2014 gekürzt werden. Und zwar für die Monate November und Dezember.
Das sind dann 2/12 des Jahresurlaubes.
Macht bei 28 Tagen Jahresurlaub:
28 : 12 = 2,333 Tage pro Monat
2,333 x 2 Monate = 4,66666
28 Jahresurlaub - 4,6666 Elternzeit = 23,333 Tage für 2014
Diese Tage bleiben erhalten - automatisch. Darum hättest du nicht bitten müssen (siehe § 17 BEEG). Du kannst sie nach der Elternzeit nehmen.
Das gilt auch, wenn du Elternzeit verlängerst!
Endet deine Elternzeit zB Mitte April, dann hast du in dem Jahr Anspruch auf Urlaub für April bis Dezember. Also auf 9/12 vom Jahresurlaub.
Endet sie im September, hast du Anspruch auf 4/12.
Innerhalb der Elternzeit hat man nur Anspruch auf Urlaub, wenn man arbeitet (Teilzeit in Elternzeit).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.05.2014, 13:08