Liebe Frau Bader, nach der Feststellung meiner Schwangerschaft war ich noch die kritischen 3 Monate arbeiten. Dann erhielt ich ein Beschäftigungsverbot, welches von meiner Ärztin ausgesprochen wurde. Diese sprach es jedoch nur aus, da ihr von meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt wurde dass man mich unter diesem Umstand nicht beschäftigen und keine Alternativtätigkeit anbieten könne. Ab dem 20.01.14 durfte ich nicht mehr arbeiten. Am 10.08.14 wurde meine Tochter geboren und ich bin bis Ende August 2015 in Elternzeit. Eigentlich ist vertraglich geregelt, dass der Urlaubsanspruch verfällt wenn er nicht im entsprechenden Jahr genommen wird. Habe ich nun aber trotzdem Anspruch auf den Urlaub aus dem vergangenen Jahr, weil ich ja sozusagen krankgeschrieben war? Oder habe ich nur Anspruch auf den Urlaub von diesem Jahr? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen CL
von CaerreLain am 14.04.2015, 17:32