Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft, Elternzeit , Muschu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft, Elternzeit , Muschu

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich bin aber wieder schwanger (ET 9.6.15, Beginn Muschu 28.4.15) . Seit Januar arbeite ich Teilzeit (3 Tage die Woche). Ich werde die Elternzeit zum 27.4.15 beenden.(Damit ich das volle Mutterschaftsgeld erhalte) Aktuell stehen mir laut meiner Berechnung 15 Tage Jahresurlaub zu. Ich werde nach dem MuSchu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Mein AG kann mir ja nun den Urlaub kürzen. Die neue Elternzeit habe ich ja aber noch gar nicht beantragt, sprich ich kann die ganzen 15 Tage Urlaub jetzt nehmen. Laut Gesetz kann der AG mir ja dann den Urlaub nach der Elternzeit um diese zu viel genommenen Tage kürzen. Was aber, wenn ich in der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündige um bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

von aannjjaa am 22.01.2015, 14:45



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft, Elternzeit , Muschu

Hallo, dann wird der restl. Urlaub ausgezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2015



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