Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich bin aber wieder schwanger (ET 9.6.15, Beginn Muschu 28.4.15) . Seit Januar arbeite ich Teilzeit (3 Tage die Woche). Ich werde die Elternzeit zum 27.4.15 beenden.(Damit ich das volle Mutterschaftsgeld erhalte) Aktuell stehen mir laut meiner Berechnung 15 Tage Jahresurlaub zu. Ich werde nach dem MuSchu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Mein AG kann mir ja nun den Urlaub kürzen. Die neue Elternzeit habe ich ja aber noch gar nicht beantragt, sprich ich kann die ganzen 15 Tage Urlaub jetzt nehmen. Laut Gesetz kann der AG mir ja dann den Urlaub nach der Elternzeit um diese zu viel genommenen Tage kürzen. Was aber, wenn ich in der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündige um bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
von aannjjaa am 22.01.2015, 14:45