Frage: Urlaubsanspruch in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit beschäftigt. Ich konnte nicht allen Urlaub aufbrauchen, sodass ich aus dieses Zeit noch 19 Tage Resturlaub a jeweils 8 Stunden zur Verfügung habe. Jetzt arbeite ich wieder, allerdings nur Teilzeit. Steht mir nun bei den 19 Tage ein 8 Stündiger Urlaub zu oder ein 6 stündiger wie meine jetzige Arbeitszeit? Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage.

von Madonna am 24.09.2015, 21:56



Antwort auf: Urlaubsanspruch in Elternzeit

Hallo, Ihnen steht Urlaub bei VZ-Lohn zu. Oder Sie brechen ihn zeitlich runter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch in Elternzeit

So wie er erarbeitet wurde. Also je 8 Stunden.

von Sternenschnuppe am 24.09.2015, 22:13



Antwort auf: Urlaubsanspruch in Elternzeit

Hast Du bedacht dass Du bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaub erworben hast ? Deine 19 Tage wären auf 6 Stunden umgerechnet 25 Tage. Manche AG machen auch das wenn man fragt. Vorteil : Du hast mehr Tage zur Verfügung, was mit Kleinkind nie schlecht ist :-) Ansonsten kann man diese vollen Tage auch stehenlassen bis zum Ende der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 24.09.2015, 22:16



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