Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite im öffentlichen Dienst.Die Geburt meiner Tochter war 2008 danach habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen.Ich habe gelesen das ich mir im Mutterschutz Urlaub erarbeitet habe.Ist das richtig?Wissen Sie wieviel Tage das ungefähr sind?
LG
Mitglied inaktiv - 04.03.2011, 09:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo,
wieviel Urlaub Du noch hast, hängt davon ab, wieviel Gesamturlaub Du pro Jahr hattest und wann genau deine Tochter geboren ist bzw. wann der MuSchu endete.
Für jeden Monat, in dem Du 2008 gearbeitet hast bzw. in dem Du noch MuSchu hattest, hast Du vollen Urlaubsanspruch
Beispiel: Kind wird Mitte Juni geboren, MuSchu bis Anfang August (4.8.08):
Jahresurlaubsanspruch: 8/12 des Gesamturlaubs:
z. B. 30 Tage Jahresurlaub:
30/12x8=20 Tages Gesamturlaubsanspruch in 2008.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 04.03.2011, 11:45
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Meine Tochter wurde am 30.04.08 geboren,da habe ich mir dann in 6 Monaten( bis ende des Mutterschutzes) jeden Monat 2,5 Tage erarbeitet.Ist das richtig?Also würden mir noch Resturlaub von 15 Tagen zustehen!?
Mitglied inaktiv - 06.03.2011, 14:37