Hallo zusammen.
Ich stehe etwas auf dem Schlauch wegen der Berechnung meines Urlaubsanspruchs.
Mein errechneter Termin war der 23.1.14, mein Baby wurde am 10.1. geboren.
Seit dem 10.11. gehe ich wieder arbeiten.
Klar, ab dem 10.11. habe ich normalen Urlaubsanspruch. Und vorher bis zum Ende der 8 Wochen nach dem ET ? Also für bis knapp Ende Februar?
Habe insgesamt 32 Tage Urlaub. Dann wären es 2, 6 pro Monat.
Habe die Zeit vom 10.11.bis 31.12. mal der Einfachheit halber mit 1, 5 Monaten gerechnet: macht 4 Tage + 2*2, 6 für Jan.und Febr. = 9, 2 Tage...also 9.
Ist das so richtig?
Danke schon mal im Voraus. Ich steh sehr auf dem Schlauch gerade;-)
von
Murmel880
am 12.11.2014, 07:24
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo,
für jeden angefangenen Monat in Mutterschutz steht Ihnen voller Urlaub zu. Jeder Monat, in denen Sie voll in EZ sind, haben Sie keinen Anspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Dein Mutterschutz reichte bis in den März (die Zeit, die das Kind eher als der errechnete Termin kam, wird an die normalen 8 Wochen angehängt).
Damit hast du Anspruch von Jan - Mrz 2014.
Dann gehst du ab November 2014 wieder arbeiten, auch hier wird der November voll mitgerechnet, weil du den Monat nicht komplett in Elternzeit warst.
Also kommt der Anspruch von Nov und Dez 2014 hinzu.
Sind dann 5 Monate Urlaubsanspruch.
32 Tage Jahresurlaub sind 2,6666 Tage pro Monat
2,6666 x 5 = 13,3 macht 13 Tage für 2014.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.11.2014, 10:29