Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im August 2015. Ab Mai arbeite ich wieder als geringfügig Beschäftigte und möchte das auch nach Ende der Elternzeit so weiterführen. Der Stundenlohn des "alten" Vertrages wurde in diesen neuen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte übernommen. Der Urlaubsanspruch (30 Tage) soll laut Arbeitgeber nicht Bestandteil des neuen Vertrages werden. Da ich diesen Anspruch nicht verlieren will, habe ich den neuen Vertrag noch nicht unterschrieben und bestehe bis jetzt auf die Aufnahme in Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber weigert sich, den Punkt aufzunehmen mit der Begründung, dass ich als geringfügig Beschäftigte ja nur stundenweise arbeite und die fehlenden Stunden einer Woche in der nächsten nacharbeiten könnte und somit ja eine Woche "frei" hätte. Ist das rechtens oder kann ich auf einer Aufnahme des Urlaubsanspruchs in den Arbeitsvertrag bestehen? Müssen die Konditionen des alten Vertrags nicht übernommen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von Rena 1977 am 05.05.2015, 16:39