Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Hallo Frau Bader, auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage schon sehr häufig gestellt wurde, muss ich sie nochmals für meine Situation stellen. Ich war mit Zwillingen schwanger. Errechneter Termin war der 24. Mai 2015. Da eine der beiden Prinzessinnen jedoch ein gesundheitliches Problem hatte, mussten beide bereits am 17. März 2015 per geplantem Kaiserschnitt geholt werden. Mein ursprüngliches Ende des Mutterschutzes war im August 2015. Da die beiden jedoch bereits 10 Wochen früher ankamen und ich durch die Zwillingsschwangerschaft bereits eine auf 12 Wochen verlängerte Mutterschutzfrist hatte, endete mein Mutterschutz nun bereits im Juli 2015, oder irre ich mich da? Mir stehen jährlich Tage Urlaub zu. Aufgrund der neuen Mutterschutzzeit stehen mir nun nicht mehr 20 sondern nur noch 18 Tage zu. Ist das so richtig? Für 2016, da ich im September wieder mit meiner Arbeit beginnen möchte, stehen mir noch 10 Tage zu, oder? Ich muss jetzt den Urlaubsplan für 2016 einreichen, daher bräuchte ich eine sichere Antwort. Unsere Personalerin ist mit dieser Sache völlig überfordert und ich möchte ungern mehr Urlaub verplanen, als mir zusteht. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort. MfG

von Twinmom2015 am 02.11.2015, 15:44



Antwort auf: Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Hallo, Sie haben Mutterschutz bis zu 12 Wo nach der Geburt. Für jeden angefangenen Monat Mutterschutz gibt es Urlaub. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Also ich komme auch auf den 21. Juli Um Deine Frage zu beantworten müsste man wissen wie viele Tage Urlaub Du pro Jahr hast.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 17:54



Antwort auf: Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Ich habe 30 Tage Urlaub jährlich. Sorry, das hatte ich vergessen zu schreiben :-)

von Twinmom2015 am 02.11.2015, 18:18



Antwort auf: Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Ja, dann stimmt das. Für 2015 sind es dann 7x2,5 Tage. Aufgerundet also 18. 2016 sind es 4x2,5 Tage, also 10. Bedeutet 28 Tage,wobei Du die 18 aus 2015 auch noch mitnehmen kannst bis 2017.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 18:46



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