Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

Hallo, ich mache z.Z. Teilzeit während Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. Mir wurde geraten die Elternzeit des ersten Kindes zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind zu beenden. Damit erhalten ich dann Mutterschaftsgeld für eine Vollzeitbeschäftigung. Auch der Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes wird wieder für eine Vollzeitbeschäftigung berechnet. Mein Arbeitgeber möchte, dass der Urlaub komplett genommen wird (also keine übrigen Tage mehr). Es scheint nun eine Neue EU-Bestimmung zu geben, dass Vollzeit-Urlaub auch nur während der Vollzeitbeschäftigung genommen werden darf. In meinem Fall wäre das aber dann der Mutterschutz (=Beschäftigungsverbot), also so nicht umsetzbar. Hat noch jemand eine Ähnliche Situation? Ich kenn mich leider gerade nicht aus, wie das laufen soll... Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

von Wir123 am 16.03.2017, 13:36



Antwort auf: Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

Hallo, das sind doch zwei unabhängige Punkte. Zum einen beenden sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Zum anderen können Sie den Vollzeiturlaub nur bei Vollzeitbeschäftigung nehmen, bzw. er wird mit Vollzeit-Lohn bezahlt. Das können Sie doch noch nach der Elternzeit tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017



Antwort auf: Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

Hallo, Du erwirbst VZ-Urlaubsanspruch den Du aufgrund der Umstände eben NICHT nehmen kannst sondern behältst. Nicht schön für die Bilanz Deines AG (weil er das als Verbindlichkeit mit sich rumträgt) aber nun mal nicht zu ändern. Da kannst Du ja gar nichts dafür Gruss D

von desireekk am 16.03.2017, 16:34



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