Hallo, ich mache z.Z. Teilzeit während Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. Mir wurde geraten die Elternzeit des ersten Kindes zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind zu beenden. Damit erhalten ich dann Mutterschaftsgeld für eine Vollzeitbeschäftigung. Auch der Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes wird wieder für eine Vollzeitbeschäftigung berechnet. Mein Arbeitgeber möchte, dass der Urlaub komplett genommen wird (also keine übrigen Tage mehr). Es scheint nun eine Neue EU-Bestimmung zu geben, dass Vollzeit-Urlaub auch nur während der Vollzeitbeschäftigung genommen werden darf. In meinem Fall wäre das aber dann der Mutterschutz (=Beschäftigungsverbot), also so nicht umsetzbar. Hat noch jemand eine Ähnliche Situation? Ich kenn mich leider gerade nicht aus, wie das laufen soll... Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
von Wir123 am 16.03.2017, 13:36